Vorsätzliche Gemeingefährdung lautete der Vorwurf gegen eine Ukrainerin (48). Beim Prozess am Dienstag zeigte sie sich einsichtig und reuig: „War völlig übermüdet.“ Das Gericht zeigte Milde und verhängte zehn Monate bedingte Haft.
Vorsätzlich habe sie mit ihrer Geisterfahrt andere Autofahrer gefährdet, betont die Staatsanwältin beim Prozess am Dienstag im Landesgericht: Am 15. Februar 2022, Tage vor Kriegsbeginn in der Ukraine, wollte die seit 2015 hier lebende Ukrainerin (48) nach Abtenau. Zu einem Bekannten, um eine Fahrt für ihre Familie zu organisieren. Zu dieser Zeit gab es bereits Sorgen bezüglich des Kriegsausbruches, erklärt der Verteidiger, deshalb habe sie „tagelang schlecht geschlafen“. Aus Übermüdung habe sie die „Riesen-Dummheit“ gemacht.
Strafmilderung durch reuiges Geständnis
Auf der A10 drehte die Autofahrerin zwischen dem Ofenauer- und Hiefler-Tunnel um und fuhr rund 500 Meter im Tunnel auf der falschen Spur. Zehn Autos und vier Lkws fuhren vorbei - Lenker konnten die Frau zum Stoppen bringen. „Es tut mir leid“, betonte die Frau reuig.
Das Gericht zeigte deshalb Milde und verhängte rechtskräftig zehn Monate auf Bewährung.
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