Drei Jahre Haft

Frau erhielt bis zu 60.000 Euro Schlepperlohn

Burgenland
28.03.2023 16:40

Schwer kriminell wurde eine vor dem Krieg nach Tschechien geflüchtete Ukrainerin: Nun muss die Frau drei Jahre hinter Gitter und 30.000 Euro an die Republik zahlen - nicht rechtskräftig.

Vor dem russischen Angriffskrieg auf ihre Heimat floh Oksana S. mit einem Sohn (14) und ihrem Mann aus der Ukraine nach Ostrau (Tschechisch: Ostrava) in der mährisch-schlesischen Region im Nordosten Tschechiens. Doch während ihr älterer Sohn als Soldat in der Heimat tapfer das Vaterland gegen die russischen Truppen verteidigt, wurde seine Mutter kriminell.

Sie ließ sich von einem in Bulgarien lebenden Ukrainer namens Anton als Schlepperin anheuern. Mindestens im September und Oktober des vergangenen Jahres war die Frau nicht nur als Fahrerin für Schlepperfahrzeuge tätig, sondern steuerte auch Vorausfahrzeuge, um die Schlepper vor Polizeikontrollen zu warnen. „Ich tat es nur, weil meine finanzielle Situation kritisch war“, sagte die Frau unter Tränen vor Gericht.

Festnahme bei Einreise
Doch im Oktober des vergangenen Jahres war damit Schluss. Als sie wieder einmal mit einem Klein-Lkw voller illegaler Migranten am berüchtigten „Schlepper-Hotspot“ in Neckenmarkt über die Grenze nach Österreich fuhr, klickten für S. die Handschellen. Seither sitzt die Frau in Untersuchungshaft, wo sie in wenigen Wochen wohl auch ihren 55. Geburtstag „feiern“ wird - ganz allein, ohne ihre Familie.

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Ich wusste nicht, dass das in Österreich so ein schweres Verbrechen ist. Sonst hätte ich das niemals getan. Ich habe in der Untersuchungshaft viel nachgedacht.

Die Angeklagte schluchzend bei ihrem Prozess

30.000 Euro „Fuhrlohn“ gesichert, 60.000 vermutet
Laut Staatsanwalt beförderte die 54-Jährige so wenigstens 67 Illegale von Ungarn nach Österreich. Auf insgesamt drei Konten gingen mindestens 30.000 Euro als „Fuhrlohn“ ein. „Auf dem Mobiltelefon der Frau stellten wir, beginnend ab September, 46.000 Nachrichten in Zusammenhang mit Schlepperei fest“, sagte einer der Ermittler beim Prozess gegen S. in Eisenstadt aus.

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Herr Abteilungsinspektor, ich danke Ihnen für Ihre Arbeit und die gute Vorbereitung.

Die vorsitzende Richterin zum Zeugen des Landeskriminalamtes

Und weiter: „Die Zahlungen begannen schon vorher, nur konnten wir keine belastenden Chats finden.“ Heißt im Klartet: Wahrscheinlich war die Frau schon davor als Schlepperin tätig. Der als Zeuge geladene Beamte ging jedenfalls von mehr als 60.000 Euro „Verdienst“ und bis zu 160 Geschleppten aus. Außerdem legen Chatnachrichten nahe, dass die Ukrainerin auch weitere Fahrer angeworben hat und für die Verteilung des „Fuhrlohns“ verantwortlich war. 

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Frau S. ist keinewegs nur ein kleines Rädchen. Sie war tief in die kriminelle Schlepperorganisation verstrickt und wird daher tat- und schuldangemessen zu bestrafen sein.

Der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer

Geschockte Angeklagte
Nach kurzer Beratung sprach der Schöffensenat sein - noch nicht rechtskräftiges - Urteil. Oksana muss drei Jahre in Haft (der maximale Strafrahmen beträgt sogar zehn Jahre) sowie 30.000 Euro an die Republik zahlen. Bei der Verkündung des Urteils brach S. schluchzend zusammen und äußerte Selbstmordabsichten. Ihr Pflichtverteidiger versuchte, die Frau zu beruhigen. Die skrupellose Menschenschmugglerin steht nun unter besonderer Beobachtung der Justizwache. 

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