Ein Innviertler Mechaniker ließ alten BMW beim „Pickerl“ durch und fand sich auf der Anklagebank - wegen Amtsmissbrauch. War es Gefälligkeit oder hatte beim Überprüfungstermin doch noch alles gepasst. Am Ende konnte der Angeklagte erleichtert durchatmen.
Amtsmissbrauch! Da denkt man an Bürgermeister, die ein Grundstück freihändig umwidmen oder einen Polizisten, der das Bußgeld selbst in die Tasche steckt. Doch auf der Anklagebank des Landesgerichts Ried saß ein Automechaniker. Sechs Monate bis fünf Jahre Haft drohten dem 39-Jährigen, der fast auf den Tag genau vor einem Jahr in Eberschwang einem damals 22 Jahre alten BMW 316i die §57a-Überprüfung positiv ausgestellt hatte – also das „Pickerl“.
Doch dann passiert es: Der Autobesitzer verkaufte den Wagen weiter, und schon auf der Heimfahrt fiel dem neuen Besitzer auf, dass da etwas nicht stimmen kann. Beim ÖATMC-Check kam heraus: Das „Pickerl“ hätte der Wagen nicht mehr bekommen dürfen, und der Prüfer schrieb eine ganze Liste mit schweren Mängeln. Damit war der BMW natürlich viel weniger wert, und das „Schrottauto“ hätte nur noch parken dürfen. Der angeklagte Mechaniker rechtfertigte sich damit, dass der Wagen nach der Überprüfung länger gestanden sei und sich der Zustand verschlechtert haben könne. Ein Gutachter kam auch zu Wort. Am Ende zogen die Argumente des Angeklagten: Freispruch.
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