Um ein „verschwundenes“ Flugzeug ging es am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt.
„Das ist das erste Mal in meiner Laufbahn, dass ich es mit einem gepfändeten Flugzeug zu tun habe“, schmunzelte Frau Rat gleich zu Verhandlungsbeginn. Doch der Reihe nach. Angeklagt war ein Privatpilot. Der 46-Jährige kaufte im Jahr 2014 in Deutschland ein einmotoriges Flugzeug vom Typ SOCATA TB 200 Tobago und überstellte es nach Österreich. Hier mietete der Mann auf dem Flugplatz Bad Vöslau im Bezirk Baden (NÖ) einen Hangar und frönte in der Freizeit der Hobby-Fliegerei.
Miete für Hangar nicht bezahlt
Doch 2018 geriet der Akademiker aufgrund privater Probleme auch in finanzielle Schwierigkeiten, konnte die Miete für den Hangarplatz seiner Maschine nicht mehr regelmäßig bezahlen: „Mal habe ich gezahlt, dann wieder nicht.“ 2020 schließlich musste er das Flugzeug zu einem Spottpreis an einen Freund in Deutschland verkaufen, durfte jedoch vorerst weiterhin damit fliegen: „Es war ausgemacht, dass ich die Maschine noch bis rund zwei Jahre nutzen darf und sie dann nach Deutschland überstelle.“
Exekutor pfändete Flugzeug obwohl es verkauft war
Doch 2021 klagte der Flugplatz Bad Vöslau den Piloten auf die ausstehenden Beträge und ließ das Flugzeug im April 2022 pfänden. Kurios und problematisch: Der Beschuldigte erhielt - da er zeitweise gar nicht in Österreich weilte - niemals eine Klage oder einen Exekutionsbescheid zugestellt: „Ich wusste zwar, dass ich Schulden hatte aber nicht, dass ich deswegen schon exekutiert wurde.“ Im Herbst 2022 flog der 46-Jährige mit der Maschine schließlich nach Deutschland und musste sich deshalb nun wegen des Vorwurfs der Vollstreckungsvereitelung vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
Angeklagter sieht sich „nicht schuldig“
Verteidiger Stephan Trautmann wies darauf hin, dass sich sein Mandat „nicht schuldig“ bekennt: „Frau Rat, das Flugzeug befand sich zum Zeitpunkt der Pfändung überhaupt nicht mehr im Besitz meines Mandanten, weil es bereits 2020 verkauft wurde. Als er im Herbst 2022 damit nach Deutschland flog, war es zuvor 6 Monate im Hangar und völlig verstaubt. Er hat die Pfändungsaufkleber nicht einmal gesehen.“
Jurist Trautmann verwies außerdem ebenfalls darauf, dass der Beschuldigte niemals eine Klage oder einen Exekutionsbescheid zugestellt bekommen habe: „Als mein Mandant durch dieses Verfahren davon Kenntnis erlangte, dass gegen ihn seit Jahren eine Exekution läuft, hat er sofort Kontakt mit dem Gläubiger aufgenommen und mit der Rückzahlung begonnen.“ Von einst rund 18.000 Euro Schulden wurde etwa die Hälfte bereits zurückbezahlt. Trautmann legte der Richterin entsprechende Belege vor.
Diversion
Frau Rat bot dem Angeklagten schließlich eine Diversion an, denn rein rechtlich hätte er das gepfändete Flugzeug trotz alledem nicht starten dürfen: "Wenn Sie 150 Euro Unkostenbeitrag leisten und die restlichen Schulden innerhalb von sechs Monaten tilgen, wird das Verfahren eingestellt und Sie gelten nicht als vorbestraft.
Der Akademiker - er hat bereits einen neuen Job - und sein Anwalt nahmen das Angebot dankend an.
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