Viel zu billig und die Verkäuferin schon zu verwirrt, um die Tragweite der Unterschrift zu begreifen. Ein Schnäppchen-Kauf einer Immobilie am Traunsee wurde nach fast vier Jahren am Welser Landesgericht gekippt - aber der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.
Die damals 83-Jährige hatte das Haus - eine aufgelassene Pension samt Bootshaus - um eine Dreiviertelmillion Euro im Jahr 2019 an eine Immobilienfirma verkauft. Viel zu billig, wie ein Gutachten später zeigen sollte: Dieses bewerte die Traunsee-Immobilie in Gmunden auf bis zu vier Millionen Euro. Damit ist ein krasses und auch rechtlich relevantes Missverhältnis zwischen Wert und Preis zu orten. Juristisch: Verkürzung um die Hälfte. Dies ist klagbar - entweder wird der Vertrag rückgängig gemacht, oder die „über den Tisch gezogene“ Partei bekommt die Differenz auf den Marktpreis ausbezahlt.
Aber in diesem Fall geht es auch und vor allem darum, dass die betagte Verkäuferin schon gar nicht mehr in der Lage gewesen sein soll, die Konsequenz ihrer Unterschrift zu begreifen. Sie sei nicht mehr geschäftsfähig gewesen, begründete auch das Gericht das Urteil, dass das Rechtsgeschäft ungültig ist und eine Rückabwicklung wurde angeordnet. Das bedeuet, die Erben der Verkäuferin, die inzwischen verstorben ist, müssen die 750.000 Euro zurückzahlen und bekommen die Immobilie zurück. Doch noch ist das Urteil nicht rechtkräftig und die Immobilienfirma will in Berufung gehen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.