Wie Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bereits in seiner „Zukunftsrede“ angekündigt hat, soll der Erhalt von Sozialleistungen an Bedingungen geknüpft werden. So sollen nur jene, die mindestens fünf Jahre im Land sind, Hilfen in voller Höhe erhalten. Versicherungsleistungen wie das Arbeitslosengeld oder etwa Familienleistungen sollen davon nicht betroffen sein. Innerhalb der Koalition mit den Grünen will er das Vorhaben zumindest „andiskutieren“, meinte Nehammer am Rande einer Reise nach Dänemark.
Die Verknüpfung von Hilfsbezügen mit dem Aufenthalt im Land wird vor allem Thema beim Treffen Nehammers mit der dänischen Premierministerin Mette Frederiksen, einer Sozialdemokratin, sein. In Dänemark muss man in den letzten zehn Jahren mindestens neun Jahre legal im Land gelebt haben, um Sozialleistungen in voller Höhe in Anspruch nehmen zu können. Ansonsten gibt es nur die Hälfte.
„Dänemark ist hier ein Vorbild, hier gibt es schon eine sehr strenge Regel“, sagte Nehammer bereits vor dem Treffen. Nun gelte es, diese Regelungen für Österreich zu adaptieren. Die Frage laute: „Wie macht man sich möglichst unattraktiv, um ein Zuwanderungsland ins Sozialsystem zu werden?“
Wie macht man sich möglichst unattraktiv, um ein Zuwanderungsland ins Sozialsystem zu werden?
Karl Nehammer
Wichtig ist dem Kanzler, eine Regel zu schaffen, die für alle gilt. Bisher hätten Regelungen, die sich nur auf illegale Migranten bezogen haben, nicht funktioniert.
Nehammer betonte außerdem, dass die konkrete Ausgestaltung der Sozialhilfen noch immer nationale Verantwortung sei. Was die Umsetzung möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode betrifft, hat sich der Kanzler zum Ziel gesetzt, das Thema „auf jeden Fall noch einmal anzudiskutieren“. „Unser Koalitionspartner ist natürlich gerade in Fragen der Migration ideologisch auf der völlig anderen Seite, das wissen wir, seitdem wir die Koalition führen“, meinte er - „aber es gibt eben auch die Perspektive darüber hinaus“.
Bereits nach der großen Kanzler-Rede hatte sich Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) gegen den Vorstoß gewandt. Maßgeblich für den Bezug von Sozialleistungen müsse der Bedarf an Unterstützung sein und nicht die Aufenthaltsdauer in Österreich oder das Ausmaß der Beschäftigung. Zudem sei die Idee rechtlich kaum umsetzbar, da es sich bei den meisten Leistungen um Versicherungsleistungen handelt. Diese - etwa das Arbeitslosengeld - würden aber ohnehin nicht angerührt, hieß es dazu.
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