Soll die Strafmündigkeit, die bis dato bei 14 Jahren liegt, aufgrund der steigenden Kinderkriminalität herabgesetzt werden? Ein europäischer Vergleich zeigt, dass Kinder etwa in England oder in der Schweiz sogar schon ab zehn Jahren verurteilt werden können. Immer mehr Juristen melden sich zu Wort. Doch das Justizministerium winkt ab.
Steigende Kriminalität von Kindern und der Fall Luise in Deutschland heizten die Diskussion über das Strafmündigkeitsalter an. „Natürlich weiß ein zwölfjähriges Kind, das mit einem Messer auf einen Menschen einsticht, dass dieser sterben kann“, spricht sich Anwalt Sascha Flatz dafür aus, dass die Grenze auf zwölf Jahre herabgesetzt wird, und verweist auf internationale Beispiele. In der Schweiz und in England etwa sind Täter bereits mit zehn Jahren strafbar (siehe Grafik).
Österreich im europäischen Mittelfeld
In Irland, Schottland und den Niederlanden können Kinder ab zwölf Jahren für Verbrechen verurteilt werden. Auch Ungarn senkte zuletzt die Strafmündigkeit, die zuvor wie in den meisten europäischen Ländern bei 14 Jahren lag, auf zwölf. In Frankreich werden Freiheitsstrafen ab 13 Jahren ausgesprochen.
Flatz: „Der Staat hat die Pflicht, uns vor Menschen, die töten, zu schützen.“ Im Justizministerium findet sein Vorschlag keinen Anklang: „Wir erachten die Grenze der Strafmündigkeit bei 14 Jahren als angemessen.“
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