In der Corona Dauercausa Ischgl bleibt es dabei, dass es keine strafrechtlichen Konsequenzen geben wird. Der Drei-Richtersenat des Landesgerichts Innsbruck gab einem sogenannten Fortführungsantrag von 51 Opfern keine Folge und wies ihn teilweise zurück, teilte das Landesgericht am Freitag mit.
Bereits am 24. November 2021 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zur Causa Ischgl ein. Wie berichtet, ging es um eine mögliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Konkret um die Handlungen nach Corona-Fällen und die Abreise aus dem Paznaun.
Ermittelt worden war u. a. gegen den Tiroler Landesamtsdirektor, den Landecker Bezirkshauptmann und den Ischgler Bürgermeister.
Entscheidung umfasst 400 Seiten
Der Verbraucherschutzverein (VSV) stellte empört einen Fortführungsantrag. Am Freitag gab das Landesgericht nun eine 400 Seiten umfassende Entscheidung bekannt. Demnach sei der Antrag „aus formellen Gründen unzulässig und andererseits unbegründet“.
Das heißt konkret, dass die Fortführungswerber zum einen teilweise nicht berechtigt seien, einen solchen Antrag zu stellen. Zum Anderen ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck, das Verfahren einzustellen, „nicht zu beanstanden“.
Zivilrechtliche Verfahren nicht betroffen
Von der Entscheidung zu trennen und nicht betroffen sind die anhängigen zivilrechtlichen Verfahren. Zuletzt brachte der VSV beim Landesgericht Innsbruck eine Sammelklage für 121 Covid-Infizierte gegen die Republik Österreich und das Land Tirol mit einem Streitwert von fast 3,4 Millionen Euro ein.
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