In der Corona-Dauercausa Ischgl wird es - wie berichtet - nach der Zurückweisung eines Fortführungsantrags keine strafrechtlichen Konsequenzen geben. Allerdings sind österreichweit Schadenersatzklagen in Höhe von rund sieben Millionen Euro anhängig, wie der Verbraucherschutzverein (VSV) am Samstag informierte.
Für Kolba war die Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck keine Überraschung. „Das war zu erwarten. Die Strafjustiz inTirol hat gegen damals aktive Politiker von vornherein gar nicht ermittelt, sondern nur Landesbeamte und den Bürgermeister von Ischgl verdächtigt und diese Verfahren nun endgültig eingestellt“, stellte er fest.
300 Opfer des „Behördenchaos‘ in Ischgl“ würden das aber anders sehen, verwies Kolba auf die an den Landesgerichten Wien und Innsbruck anhängigen Schadenersatzansprüche gegen die Republik Österreich und das Land Tirol.
VSV gibt nicht auf
„Wir werden alle Instanzen ausschöpfen, um doch noch die Verantwortung für die Verteilung von kolportierten 11.000 Infizierten auf ganz Europa zu klären“, so der VSV-Obmann. Er ging davon aus, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) zur Auslegung der EU-Grundrechte-Charta den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung ersuchen wird.
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