Tiroler Anwalt fordert

„Auch Zwölfjährige sollten schon strafmündig sein“

Tirol
04.04.2023 11:00

Soll die Strafmündigkeit, die bis dato bei 14 Jahren liegt, aufgrund der steigenden Kinderkriminalität herabgesetzt werden? Anwalt Markus Abwerzger ist sich sicher, dass man dadurch früher die Möglichkeiten hätte, auf junge Täter einzuwirken. Haftstrafen sieht er als letzten Ausweg, als Beispiel nennt er das Nachbarland Schweiz.

„Drastischer Anstieg bei der Kinder-Kriminalität“ titelte die „Kronen Zeitung“ vor wenigen Tagen und bezog sich damit auf aktuelles Datenmaterial. Binnen zehn Jahren habe sich die Zahl der Straftäter unter 14 Jahren beinahe verdoppelt. Die Deliktpalette ist vielfältig: Vom Cybermobbing bis hin zur Körperverletzung oder gar Mord. Auch Drogendelikte sind hier zu erwähnen.

Mehrere Anwälte in Österreich forderten im Zuge dessen – wie berichtet – die Herabsetzung der Strafmündigkeit und initiierten damit eine Debatte. In dieselbe Kerbe schlägt nun auch Rechtsanwalt Markus Abwerzger. „Derzeit ist man in Österreich ab 14 Jahren strafmündig. Ich glaube aber, dass es keinen Jugendlichen gibt, der unter 14 Jahren straffällig wird und nicht zusätzlich auch ein Drogenproblem hat“, betont er, „man darf mittlerweile früher den Führerschein machen und ebenso früher wählen, also wäre es auch an der Zeit, früher für seine strafbaren Handlungen die Verantwortung zu übernehmen.“

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Haftstrafen sollen wirklich nur der letzte Ausweg sein.

Rechtsanwalt Markus Abwerzger

Es gäbe sehr viele 12- und 13-Jährige, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft „sehnsüchtig“ darauf warten würden, bis sie endlich 14 Jahre alt seien, um Maßnahmen ergreifen zu können. „Es handelt sich nicht nur um Lausbubenstreiche, sondern unter anderem um schwere Straftaten“, weiß der Rechtsanwalt.

(Bild: Birbaumer Christof)

Schweiz: Strafmündigkeit beginnt mit 10 Jahren
Mit der Herabsetzung der Strafmündigkeit hätte man deutlich früher Möglichkeiten, auf die noch sehr jungen Täter einzuwirken – „ja, auch mit diversen Zwangsmaßnahmen. Haftstrafen sollen wirklich nur der letzte Ausweg sein“.

Abwerzger bringt ein anschauliches Beispiel: In der Schweiz beginne die Strafmündigkeit mit 10 Jahren, Haftstrafen seien dort bis 16 Jahren ausgeschlossen. „Man hat aber die Möglichkeit, eben auch mit Zwang und Druck auf die Jugendlichen einzuwirken – mittels Therapien in jeder Form“, so der Rechtsanwalt.

Er fordert eine „offene Diskussion über eine generelle Neuausrichtung der Jugendarbeit mit straffälligen Jugendlichen, eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre und keine Haftstrafen unter 16 Jahren – außer bei Kapitalverbrechen wie Mord“.

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