St. Martin bei Lofer
Die im Jänner verordneten Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest bleiben weiter aufrecht. Zwar wurden seit Februar insgesamt acht Fälle bei Wildvögeln diagnostiziert, doch Hausgeflügel ist bisher nicht betroffen.
Für Betriebe und Hobbyhaltungen in der Stadt Salzburg und im Flachgau gilt weiterhin: Mit mehr als 50 und mehr Tieren bleibt die Stallpflicht aufrecht. Betriebe mit weniger als 50 Tieren müssen besondere Maßnahmen umsetzen. Der Kontakt zu anderen Wildvögeln muss vermieden werden, da die Gefahr weiterhin groß ist.
Die Erkrankung führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Für Menschen besteht keine Gefahr.
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