Wieder standen zwei Teenager als Halloween-Radaubrüder vor Linzer Jugendrichterin, die schon Routine mit diesen Fällen hat. Die Urteile zeigen: Dabei sein und dabei sein sind zwei Paar Schuhe. Da ist es schon ein Unterschied, ob man einen Böller wirft oder nicht.
Mitten drin oder doch „nur“ dabei? Das macht bei den Prozessen zu den Halloween-Randalen in Linz einen doch nicht unerheblichen Unterschied aus. Das zeigte sich am Montag, als zwei etwa gleich alte Angeklagte in zwei Prozessen hintereinander bei derselben Richterin vorstellig werden mussten.
Der erste Jugendliche, ein 16-Jähriger, war angeklagt, dass er bei den Ausschreitungen aktiv mitgemischt und auch selbst Böller und Co. geworfen haben soll. Dass er mit von der Partie war, ist unbestritten, doch dass er auch selbst geworfen hat, konnte nicht bewiesen werden. Also gab’s am Ende ein Urteil von vier Monaten bedingter Haft auf drei Jahre Probezeit.
Nach dem Mittagessen nahm dann ein 17-Jähriger vor der Jugendrichterin Platz, die zwar die Dienstjüngste in diesem Amt in Linz ist, aber schon die meiste Routine mit den Halloween-Rabauken hat. Dieser Bursche war nachweislich nicht nur dabei, sondern mitten drin und hat auch selbst zu Wurfgeschossen aller Art gegriffen. Damit hat er mehr Schuld an der angeklagten „schweren gemeinschaftlichen Gewalt“, die mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht ist, auf sich geladen. Er wurde zu sechs Monaten bedingter Haft – zwei Monate mehr als der Angeklagte, der nichts geworfen hatte, verurteilt. Beide Sprüche sind rechtskräftig.
Es ist kein Ende der Halloween-Prozesse in Sicht. Vor allem jener Bursche, der das Video, mit dem zur Tat aufgerufen wurde, veröffentlicht haben soll, sticht noch aus der Masse heraus, ebenso sein Bruder, der mit einem Kommentar unterm Video die Menge angestachelt haben soll.
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