Asyl für General?

Paukenschlag: Ex-BVT-Spitze kommt vor Gericht

Österreich
04.04.2023 14:19

Im Zusammenhang mit einer Geheimdienstaktion des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) müssen sich ab 14. April vier frühere Spitzen-Beamte des BVT und ein im maßgeblichen Zeitpunkt ranghoher Vertreter des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl (BFA) wegen Amtsmissbrauchs am Wiener Landesgericht verantworten. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Vorerst sind fünf Verhandlungstermine fixiert.

Von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Anklage gebracht wurden einst höchste Verfassungsschützer, nämlich der ehemalige BVT-Abteilungsleiter Martin W., Ex-BVT-Spionagechef Bernhard P. sowie zwei Chefinspektoren.

Vorwurf: General der syrischen Staatssicherheit Asyl verschafft 
Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten im Zuge der Operation „White Milk“ für den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad einen General der syrischen Staatssicherheit in Österreich untergebracht und ihm trotz Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen Asyl verschafft - ungeachtet des Umstands, dass dem General die Mitverantwortung für Folterungen von Gegnern des syrischen Regimes in Raqqa zugeschrieben wurden. Für die Angeklagten, die die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren bestritten haben, gilt die Unschuldsvermutung.

Der syrische General türmte 2013 aus Syrien und reiste im Juni 2015 in Begleitung zweier BVT-Mitarbeiter mit dem Zug von Paris nach Wien. Mit seinem Konventionspass durfte er dann im Jänner 2017 sogar nach Moskau reisen. (Bild: Morukc Umnaber/dpa, krone.at-Grafik, „Krone“-Grafik)
Der syrische General türmte 2013 aus Syrien und reiste im Juni 2015 in Begleitung zweier BVT-Mitarbeiter mit dem Zug von Paris nach Wien. Mit seinem Konventionspass durfte er dann im Jänner 2017 sogar nach Moskau reisen.

Kooperationsvereinbarung
Die „Kooperationsvereinbarung“ mit dem Mossad soll Martin W. am 6. Mai 2015 „zwecks Informationsgewinnung“ abgeschlossen haben, wie die WKStA in ihrer Anklageschrift ausführt. Im Juli desselben Jahres soll der BVT-Abteilungsleiter gegenüber dem damaligen BFA-Direktor eine Gefährdung des syrischen Generals in Frankreich behauptet und diesem einen diesbezüglichen amtlichen Vermerk mit einer „Gefährdungsprognose“ übergeben haben.

Asylantrag „unter Vorspiegelung falscher Tatsachen“
Dabei wusste er - so jedenfalls der Vorwurf der WKStA -, dass diese ungeprüfte Behauptung „ausschließlich dazu dienen sollte, die zur Plausibilisierung der beabsichtigten Einreise des Generals in Österreich angegebene Gefährdung“ zu untermauern. In weiterer Folge sei der Mann nach Österreich verbracht und bei der Stellung eines Asylantrags unterstützt worden, wobei „unter Vorspiegelung falscher Tatsachen“ ein Asylantrag gestellt wurde.

Syrischer Offizier wurde im Juni 2015 nach Wien chauffiert
Mit der konkreten Planung und operativen Umsetzung des Ganzen soll Martin W. der WKStA zufolge per rechtswidriger Weisung den ihm untergebenen damaligen Leiter des Referats Nachrichtendienst-Proliferation Bernhard P. betraut haben. Laut Anklage wurde der Offizier des syrischen Staatssicherheitsdienstes und Leiter eines von diesem Dienst geführten Gefängnisses am 13. Juni 2015 vom BVT an der österreichischen Grenze in Empfang genommen, mit einem Dienstfahrzeug nach Wien chauffiert und in ein Quartier gebracht. Bereits zwei Tage später stellte der General in der Erstaufnahmestelle Ost Traiskirchen einen - vorbereiteten - Asylantrag.

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