Der Tinder-Betrüger (37) schickte Post aus seiner Zelle der Justizanstalt Suben, in der er jetzt noch länger bleibt. Bis sein letztes Opfer das Geld wiedersehen könnte, würde es theoretisch ein halbes Jahrhundert dauern. Den Beweis gegen sich lieferte der Liebesgauner schließlich selbst.
Etwas Spucke unter einer Briefmarke auf einem verlogenen Liebesbrief ließ den Angeklagten am Landesgericht Ried einknicken. Am Vorabend des zweiten „Häfn-Tinder“-Prozesstages kam das Gutachten, das bewies, dass der Hauptangeklagte (37) doch der Absender gewesen war. Die Empfängerin hatte zehn Briefe und Karten aus der Justizanstalt Suben aufbewahrt und dem Gericht übergeben. Sie war eine von jenen vier Frauen, denen der fünffach vorbestrafte Betrüger unter verschiedenen Namen vorgegaukelt hatte, verliebt zu sein und dringend Geld zu brauchen.
„Ich gestehe alles“, sagte der zuerst seine Unschuld beteuernde Häftling, der zumindest über seinen Wohnort die Opfer nie belogen hat. Mehr als 154.000 Euro hatte er den Frauen herausgelockt, mit ihnen über illegale Handys aus der Zelle oder übers Häfn-Festnetz Kontakt gehalten; zudem Opfer erpresst, indem er drohte, Sex-Videos von ihnen an Kollegen, Familie oder Kindergarten zu verschicken.
„Wo ist das Geld?“, fragte Staatsanwalt Alois Ebner. Antwort: „Das meiste verspielt.“ „Die Opfer werden es wohl nie mehr sehen. Das ist die bittere Wahrheit“, so Ebner. Und: „Die Zeit in Haft sollte man nutzen, sich zu bessern oder zumindest nichts anzustellen. Er hat genau das Gegenteil getan.“
Fünffach vorbestraft
Der 37-jährige, fünffach vorbestrafte Betrüger meinte, er wolle den Schaden gerne gutmachen. Dazu bräuchte er als Hausarbeiter im Gefängnis aber ein halbes Jahrhundert, wenn er seinen gesamten Lohn hernimmt. Die Richterin stellte dem Angeklagten übrigens auch Strafmilderung in Aussicht, wenn er „namhafte Beträge“ an die Opfer als Schadenswiedergutmachung überweisen sollte. Denn er hat laut eigener Angabe ja nur einen Teil des Geldes verspielt.
Er kann jetzt guten Willen beweisen: 6,5 Jahre Haft, dazu 16 Monate einer widerrufenen bedingten Verurteilung. Anwalt Michael Lanzinger will in Berufung gehen, das Strafmaß beim Oberlandesgericht mildern. Der Staatsanwalt gab auch keine Erklärung ab. Damit ist auch eine Erhöhung der Strafe möglich.
Wertlose Fluggutscheine
Sein Mitangeklagter (46) bestritt, aktiv mitgemacht zu haben, er habe dem 37-Jährigen nur das Konto geborgt und aufgehört, als er gewarnt wurde, dass dieser „Frauen abzieht“: Freispruch. Ihm wurde aber auch vorgeworfen, mit wertlosen Fluggutscheinen, die er aus der Haft verkaufte, betrogen zu haben. Dafür bekam er 15 Monate Haft - rechtskräftig.
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