Nun fliegen die Fetzen

Bescheid mit Sprengkraft: „Kein Notfall für Stadt“

Kärnten
04.04.2023 17:45

Gemeindeaufsicht gibt im Fall von Magistratsdirektor Peter Jost den Kritikern recht. Der Notfallparagraf für dessen Vertragsverlängerung sei zu Unrecht gezogen worden.

Die Bombe ist detoniert! Seit Montag liegt im Rathaus der Bescheid der Gemeindeaufsicht im Fall Peter Jost. Darin wird Bürgermeister Christian Scheider nachträglich untersagt, den Vertrag des Magistratsdirektors über dessen Pensionsalter hinaus mit dem Notfallparagraf 73 bis 2025 zu verlängern. Denn eine Notfallsituation liege nicht vor.

Der 64-jährige Beamtenchef hatte kurz vor Weihnachten angekündigt, in Pension zu gehen, was ihm aufgrund der Dienstjahre auch zugestanden wäre. Scheider verlängerte daraufhin den Vertrag mittels Notfallparagraf. Das sei laut Gemeindeaufsicht statutenwidrig erfolgt. Die Stadt hätte rechtzeitig mit Ausschreibung einen Stellvertreter für Jost suchen müssen. Das sei nicht gemacht worden.

Die Dienstvertragsverlängerung von Peter Jost lässt die Wogen im Klagenfurter Rathaus hochgehen. (Bild: Stadtkommunikation/Bauer)
Die Dienstvertragsverlängerung von Peter Jost lässt die Wogen im Klagenfurter Rathaus hochgehen.

Zwei unterschiedliche Gutachten
Scheider hatte auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Bernd Wieser gesetzt, der einen Grund gesehen hat, in diesem Fall den Paragraf 73 zu ziehen. Die SP beauftragte Vizerektorin Doris Hattenberger, die in ihrem Gutachten keinen Grund für diesen Notfallparagrafen sah – und laut Gemeindeaufsicht recht behielt. Zwischen Scheider (TK) und seinem Vize Philipp Liesnig (SP) fliegen seither die Fetzen.

Jost wird im Oktober 65, soll dann in Pension gehen. Der Magistratschef klagt seinen vom Bürgermeister signierten Dienstvertrag mit Verlängerung bis 2025 wohl beim Arbeitsgericht ein. Und er hat gute Chancen zu gewinnen. Am vergangenen Mittwoch trat übrigens die neue Jost-Stellvertreterin Doris Zarikian zurück, sie wird durch Stephane Binder ersetzt.

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