Der ehemalige Marketing-Geschäftsführer Andreas Steibl siegt im Rechtsstreit mit dem Tourismusverband Paznaun-Ischgl. Steibl hatte gegen seine Kündigung geklagt - und nun Recht bekommen! Heißt im Klartext: Der TVB muss ihn wieder einstellen, denn das Landesgericht Innsbruck ist seiner Kündigungsanfechtung gefolgt.
Das hatte der TVB Paznaun-Ischgl nicht erwartet! Die Mitglieder bekamen eine Mitteilung, in der sie vom TVB-Geschäftsführer Thomas Köhle darin unterrichtet wurden, dass das Landesgericht „zu einer für uns überraschenden Erkenntnis gekommen ist“.
„Überraschende Erkenntnis“
Das Schreiben liegt den RegionalMedien Tirol, BezirksBlätter Landeck vor, aus diesem zitieren sie: „Das Landesgericht Innsbruck ist zu einer für uns überraschenden Erkenntnis gekommen: Das Gericht ist seiner Kündigungsanfechtung gefolgt. Das führt zur Situation, dass die Kündigung Steibls per Vorstandsbeschluss aus dem Dezember 2021 unwirksam wird und er seitens des TVB wieder einzustellen ist. Damit ist das Gericht der Hauptargumentation Steibls gefolgt, seine Kündigung sei aus sozialen Gründen nicht vertretbar. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Steibl laut Gutachten eine vergleichbare Position mit hoher Wahrscheinlichkeit nur unter Brutto-Gehaltseinbußen von bis zu einem Drittel finden würde.“
Entscheidung sei zu hinterfragen
Laut Medienberichten lässt Rechtsanwältin Melanie Gassler-Tischlinger wissen, dass diese Entscheidung zu hinterfragen sei. So sei weder die Sozialwidrigkeit und ihre Anwendung eindeutig, noch habe das Gericht betriebliche Gründe und das Verhalten Steibls in seine Beurteilung mit einbezogen, erklärt die Rechtsanwältin. Andreas Steibl war 18 Jahre lang beim TVB Paznaun-Ischgl angestellt gewesen. Im Herbst 2021 wurde er gekündigt, wogegen Steibl klagte.
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