Am Mittwoch fiel das Urteil gegen eine 15-Jährige, die im Oktober 2022 daran beteiligt war, eine Zwölfjährige im Müllraum einer Wiener Gemeindebau-Anlage beraubt, erniedrigt und auch noch dabei gefilmt zu haben. Das Kind bekam Faustschläge ins Gesicht und wurde gezwungen, sich auszuziehen ...
Dann wurde sie halb nackt fotografiert und bekam angedroht, die Bilder würden auf Instagram veröffentlicht, wenn sie nicht weitere Marken-Kleidung abliefere. Sie musste auch Müll vom Boden aufschlecken.
„Ich bin nur daneben gestanden“
Die beiden Haupttäterinnen wurden bereits Anfang Februar rechtskräftig zu zehn bzw. sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Dritte im Bunde war damals nicht zur Hauptverhandlung erschienen. „Ich hab‘ verschlafen“, erklärte sie nun unverblümt Richter Georg Allmayer. Diesmal kam sie pünktlich - und in Handschellen. Nachdem sie weiter nicht auf justizielle Briefe reagiert hatte, war die 15-Jährige fest- und am 11. März in U-Haft genommen worden. „Da ist es nicht so schön“, ließ sie den Richter an ihren jüngsten Erfahrungen teilhaben.
„Dabei war ich, als sie das getan haben“, räumte die Angeklagte ein. Am Raub unmittelbar sei sie aber nicht beteiligt gewesen: „Ich bin nur daneben gestanden.“ Sie habe der Zwölfjährigen, die man in den Müllraum dirigiert und nach der gewaltsamen Abnahme ihrer Oberbekleidung gedemütigt hatte, sogar eine Jacke gegeben, „dass sie nicht friert“.
Opfer flüchtete zur Polizei
Die 15-Jährige wurde hinsichtlich des Raubes von ihren Mittäterinnen, vor allem aber vom Opfer entlastet, sodass sie von diesem Faktum freigesprochen wurde. An der versuchten Erpressung - statt den 15-Jährigen weitere Kleidung zu bringen, war das Opfer zur Polizei gegangen - war sie aber sehr wohl beteiligt. „Ich hab‘ mir nix dabei gedacht“, meinte sie dazu.
Täterinnen stammen aus tristen Familienverhältnissen
Am Ende fasste die bisher Unbescholtene bei einer Strafdrohung von bis zu zweieinhalb Jahren sechs Monate bedingt aus. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet und der 15-Jährigen - wie die gleichaltrigen Komplizinnen stammt sie aus tristen familiären Verhältnissen und war zuletzt in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht - die Weisung erteilt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.
Nach einem kurzen Blickwechsel mit Verteidiger Johannes Maximilian Fouchs nahm die 15-Jährige das Urteil ebenso an wie die Staatsanwältin. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Zu ihrer großen Erleichterung wurde die 15-Jährige unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet.
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