„Ist das schon lange ein strafrechtlicher Bestand in Österreich?“ - ist die erste Frage, die der 46-Jährige an die Richterin im Landesgericht Wien stellt. Die Rede ist von Hütchenspielen, die laut des Wiener Veranstaltungsgesetzes verboten sind. Der Angeklagte rechnete aber bloß mit einer Verwaltungsstrafe ...
Drei Becher, eine Kugel und ein Teppich - die Utensilien eines Hütchenspiels, das den 46-Jährigen ins LG Wien brachte. Es handelt sich nämlich um ein illegales Glücksspiel - und gewerbsmäßigen Betrug, denn gewinnen konnte man bei der Trickserei nicht.
Touristen abgezockt in der Wiener Innenstadt
Zusammen mit einer Gruppe zockte er Passanten in der Wiener Kärnterstraße und am Kohlmarkt ab. Das gibt er auch zu, aber: „Wir wussten nicht, dass das ein strafrechtliches Vergehen ist. Wir dachten, dass es sich nur um eine Verwaltungsübertretung handelt“. Verdient habe er damit 200 Euro, an Verwaltungsstrafen bis jetzt 600 gezahlt ...
Wenn ich gewusst hätte, dass das was Ernsthaftes nach sich zieht, hätte ich das im Leben nie gemacht.
Der 46-jährige Angeklagte rechnete nur mit Verwaltungsstrafen.
Außerdem sei er bloß der „Steher“ oder „Animateur“ gewesen, „damit eine Menschentraube entsteht“. Das Spiel habe jemand anderes durchgeführt. Für jedes Mal, dass er bei solch einer Trickserei danebenstand, habe er 50 Euro verdient. Den restlichen Gewinn musste die Gruppe an ihren „Boss“ abgeben, den keiner von ihnen kannte. Während die Staatsanwaltschaft lediglich vier Spiele anklagt - die Polizei erwischte sie auf frischer Tat - gab er vor Gericht zu, bis zu 20 Mal dabei gewesen zu sein.
Bedingte Haft für illegales Glücksspiel
Auch in Tschechien wurde er wegen der Hütchenspiele bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, sogar des Landes verwiesen. In Wien fasst er jetzt acht Monate bedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Richterin begründet: „Er hatte Glück, dass er nur viermal angehalten wurde.“ Schließlich kannte er die Zivilpolizisten, die als Zeugen geladen waren, schon persönlich ...
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