Ob beim Klimaprotest auf der Wiener Südosttangente oder bei der Straßenblockade in Klagenfurt: Klimaaktivistin Anja Windl ist vorne dabei. Die 26 Jahre alte Frau gilt als eines der Gesichter der „Letzten Generation“. Jetzt wollen die Behörden die Deutsche aus Österreich ausweisen - sie wehrt sich hartnäckig.
„Wenn die österreichische Fremden- & Asylbehörde versucht dich nach Deutschland abzuschieben, aber die Sonne scheint“, schrieb Anja Windl auf Instagram, gepaart mit einem Selfie. Tatsächlich droht ihr ein Aufenthaltsverbot in Österreich. Donnerstagfrüh soll sie in der Regionalstelle des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen (BFA) im steirischen Leoben einvernommen werden. Als Grund führt das BFA in der Ladung die „Prüfung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme“ an.
Öffentliche Sicherheit gefährdet?
Unklar ist, weshalb Windl ausgewiesen werden könnte. Das ÖVP-geführte Innenministerium erklärte am Mittwoch, dass „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ keine Auskunft zu dem Fall erteilt werden könne. Grundsätzlich kann gegen EU-Bürger aber ein Aufenthaltsverbot erlassen werden, „wenn aufgrund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist“, sagte ein Sprecher. Das persönliche Verhalten müsse jedenfalls „eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt“, hieß es.
Zwar wurden gegen die 26-Jährige, die in Klagenfurt studiert, nach Klebeblockaden mehrere Verwaltungsstrafen verhängt, diese sind aber bisher nicht rechtskräftig, betont sie: „Das ist absoluter Wahnsinn.“ Windl berichtet, dass nach einer Aktion in Klagenfurt wie üblich eine Identitätsfeststellung durchgeführt worden sei. „Meine Daten wurden dann auch an die Fremdenpolizei weitergeleitet“, sagte Windl. Daraufhin erhielt sie die Ladung der Behörden für den Termin in der Steiermark. Sollte Windl tatsächlich ein Aufenthaltsverbot erteilt werden, kündigte sie bereits Einspruch an. „Es ist nicht so easy, mich aus Österreich hinauszubekommen“, so die Studentin.
„Wirkt wie staatliche Repression“
Ähnlich äußerte sich am Mittwoch auch ihr Anwalt Marcus Hohenecker. „Das Vorgehen wirkt wie staatliche Repression gegen eine Aktivistin“, sagte Hohenecker. „Sie hat ihren Wohnsitz in Österreich und tut nichts anderes als ihr demokratisches Recht auf Protest und Versammlungsfreiheit auszuüben“, hieß es von ihm. „Sie wird sich als EU-Bürgerin wohl dort, wo sie wohnt, auch versammeln und demonstrieren dürfen.“
Es sei zudem „absurd in Zeiten von 1,3-Grad-Erderwärmung und desaströsen Warnungen der Wissenschaft“ Klimaaktivisten eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorzuwerfen. „Die Aktivistin will durch ihr Handeln vielmehr die öffentliche Sicherheit schützen“, erläuterte Hohenecker.
Abschiebung äußerstes Mittel
Sollte tatsächlich ein Aufenthaltsverbot gegen die Klimaaktivistin verhängt werden, ist das nicht gleichbedeutend mit einer Abschiebung. Diese ist laut Innenministerium bei EU-Bürgern dann erlaubt, wenn die Überwachung der Ausreise nötig ist, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, wenn sie ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkommen, oder sie trotz Aufenthaltsverbots nach Österreich zurückgekehrt sind. Falls Beschwerde gegen die Ausweisung erhoben wird, kann es sein, dass sie keine aufschiebende Wirkung hat, falls die „sofortige Ausreise oder die sofortige Durchsetzbarkeit im Interesse der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erforderlich ist“.
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