Die Baulandmobilisierung sorgt weiter für Unmut. Der Gemeinde Donnerskirchen macht die neue Verordnung des Landes einen Strich durch die Rechnung.
Der Ort hat das Projekt „Hofsatz“ gestartet, um Bauplätze zu schaffen, die zum Selbstkostenpreis an Einheimische weitergegeben werden sollen. Rund zwei Jahre dauert dieser aufwändige Prozess bereits. Nun scheint die neue Verordnung des Landes die Pläne zunichte zu machen. Laut Bürgermeister Johannes Mezgolits (ÖVP) ist in der Verordnung genau geregelt, um welchen Quadratmeterpreis die Gemeinde die Grundstücke ankaufen darf und wie hoch die Aufschließungskosten sein dürfen.
Kosten in Realität deutlich höher
Die Vorgaben seien aber von der Realität weit entfernt, kritisiert der Ortschef. Denn für Donnerskirchen sind 30,77 Euro pro Quadratmeter für Grünland vorgesehen und 72 Euro für die Aufschließung. In Summe: 102,77 Euro. Um diesen Quadratmeterpreis sollten die Grundstücke dann wieder an Familien verkauft werden. Mezgolits hat sich die Sache durchrechnen lassen und kommt auf einen ganz anderen Betrag. Inklusive aller Aufwendungen wie Aufschließung, Steuern und Finanzierungskosten ergebe sich ein Preis von 215,20 Euro pro Quadratmeter - mehr als das Doppelte.
Differenz von mehr als 3,5 Millionen Euro
Für den Bürgermeister stellt sich die Frage, wie er diesen Spagat schaffen soll. „Woher soll ich das Geld nehmen? Soll die Allgemeinheit das bezahlen?“ Für die ganze Fläche gerechnet betrage die Differenz über 3,5 Millionen Euro. „Selbst wenn uns die Eigentümer die Grundstücke schenken würden, würden wir noch draufzahlen“, so der Ortschef. Er befürchtet, dass nun verstärkt Privatunternehmen zum Zug kommen, weil die Gemeinden nicht mithalten können. Beim Projekt „Hofsatz“ überlegt er, es mit einem privaten Unternehmen umzusetzen.
Vorgaben stammen von einem Sachverständigen
Beim Land verweist man darauf, dass die in der Verordnung angeführten Betrüge von einem unabhängigen Sachverständigen für jede Gemeinde einzeln erstellt wurden. Die Gemeinden hätten damit eine Argumentationsgrundlage bei den Verhandlungen mit den Grundeigentümern, da die Grundstücke auch an Einheimische nur um den Preis verkauft werden könnten. Selbst wenn private Unternehmen Flächen kaufen, seien diese auf die Umwidmung durch die Gemeinde angewiesen. Eine wichtige Rolle spiele weiters das örtliche Entwicklungskonzept, das festlegt, wo die Siedlungsgrenzen sind. „Mit all diesen Maßnahmen haben die Gemeinden ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um jungen Familien leistbares Bauland anbieten zu können“, heißt es aus dem Büro von Landesrat Heinrich Dorner.
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