Vor Fremdenbehörde

Aktivistin Windl: „Keine Grundlage“ für Ausweisung

Österreich
06.04.2023 12:10

Nach ihrer Teilnahme am Klimaprotest der Letzten Generation wird die 26 Jahre alte Aktivistin Anja Windl am Donnerstag in Leoben von der Fremdenbehörde einvernommen. Ihr droht ein Aufenthaltsverbot. Im Vorfeld zeigte sich die Deutsche optimistisch: „Ich glaube nicht, dass da etwas rauskommt“, sagte sie (siehe Video oben).

Die Klimaaktivistin erklärte vor ihrem Termin beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegenüber Puls 24, dass ihr die Behörde nicht viel anhaben könne. Für eine Aufenthaltsbeendigung sieht die 26-Jährige keine Grundlage: „Ich habe keine einzige rechtskräftige Strafe.“ Auch sonst erfülle sie die Bedingungen für einen Aufenthalt in Österreich, denn sie sei in Ausbildung, habe eine aufrechte Krankenversicherung und ein geregeltes Einkommen. 

Aktivistin und Anwalt wollen sich auf jeden Fall wehren
„Eigentlich können sie mir nicht so viel“, betonte Anja Windl. Sie stellte in den Raum, dass die Behörde „irgendeinen Vorwand“ für die Beendigung ihres Aufenthalts suchen könnte, etwa „dass sie sagen, die Krankenversicherung passt nicht ganz“. 
Bereits am Mittwoch hatten die Aktivistin und ihr Anwalt betont, dass man sich jedenfalls gegen das Vorgehen der Behörden wehren wolle. Ihre Verwaltungsstrafen seien noch nicht einmal rechtskräftig, sagte die 26-Jährige, die in Klagenfurt studiert und in Graz wohnt.

Die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl vor ihrer Einvernahme im BFA (Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)
Die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl vor ihrer Einvernahme im BFA
Die Aktivistin sieht keine Handhabe der Behörde für eine Ausweisung aus Österreich. (Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)
Die Aktivistin sieht keine Handhabe der Behörde für eine Ausweisung aus Österreich.

„Ich glaube, wenn man unsere Proteste verhindern will, wäre es sinnstiftender, ernsthaften Klimaschutz anzustreben und nicht diejenigen abstrafen, die sich für den Erhalt unser aller Lebensgrundlagen einsetzen“, betonte Windl in Leoben. Grundsätzlich kann die Behörde gegen eine EU-Bürgerin ein Aufenthaltsverbot erlassen, wenn aufgrund ihres Verhaltens die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. 

Gefährdung wegen verschüttetem Öl?
Laut der Aktivistin könnten die Behörden dafür eine konkrete Protestform im Auge haben: Anfang des Jahres verschüttete die Klimaaktivistin Öl auf dem Verteilerkreis in Wien. Damals setzte es eine Anzeige wegen des Verdachts auf Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Windl vermutet selbst, dass die Behörde hier eine Legitimation für eine Ausweisung sehen könnte.

Eine rechtskräftige Strafe, auch wegen bloßer Verwaltungsübertretungen, gab es gegen die Klimaaktivistin aber bisher nicht. Solche würden als Grund für eine Ausweisung auch nicht reichen, betonte Europarechtler Walter Obwexer von der Universität Innsbruck, im Ö1-„Morgenjournal“. 

„Verurteilung reicht nicht aus“
Dafür bräuchte es „zunächst einmal eine schwere Straftat, wie zum Beispiel eine ganz schwere Körperverletzung oder einen Mord oder Raub, und dann auch noch die Gefahr, dass eine weitere Straftat begangen wird“, sagte Obwexer. Die rechtskräftige Verurteilung wegen einer schweren Straftat, ohne Gefahr, eine weitere Tat zu begehen, „reicht für eine Ausweisung ebenfalls nicht aus“, bekräftigte der Jurist.

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