Mit dem Entwurf für das Covid-19-Überführungsgesetz hat das Gesundheitsressort am Mittwoch seinen Plan für das schrittweise Auslaufen der Corona-Maßnahmen vorgelegt (Begutachtungsfrist bis 3. Mai). Überraschungen sind keine enthalten: Die Corona-Impfung bleibt kostenlos, Gratis-Tests soll es nur noch geben, um bei Patienten mit Symptomen abzuklären, ob sie Covid-Medikamente brauchen. Das Abwassermonitoring wird um weitere Krankheitserreger ergänzt.
Spätestens Ende Juni sollen dem Entwurf zufolge alle Maßnahmen aus dem derzeit gültigen Covid-19-Maßnahmengesetz sowie die entsprechenden Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz auslaufen, dann enden auch die derzeit geltenden Verkehrsbeschränkungen bei einer Corona-Infektion. Schon mit 30. April laufen die Maskenpflicht in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Arztpraxen sowie die Risikogruppenfreistellung aus. Die bisherige rechtliche Sonderstellung im Vergleich zu anderen nicht meldepflichtigen übertragbaren respiratorischen Krankheiten sei angesichts der hohen Grundimmunität in der Bevölkerung und der damit verbundenen milden Krankheitsverläufe „nicht mehr angemessen“, heißt es als Begründung in dem Entwurf. Der Umgang mit Corona soll deshalb künftig in den Regelstrukturen, die auch für andere nicht-meldepflichtige Infektionskrankheiten gelten, erfolgen.
Maskenpflicht lokal weiter möglich
Gleichzeitig sollen vereinzelte Maßnahmen, die sich in der Corona-Pandemie bewährt haben, im Fall von anderen Epidemien beibehalten werden. So soll innerhalb eines Epidemiegebiets mit besonders hohem Risiko der Verbreitung einer meldepflichtigen Erkrankung zusätzlich zu anderen schon bisher möglichen Einschränkungen auch eine Maskenpflicht erlassen werden können. Außerdem enthält das Gesetz eine Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister, um durch Sonderregelungen auch in epidemiologischen oder sonstigen Krisensituationen einen Mangel beim Gesundheitspersonal auszugleichen. So dürfen dann auch Mediziner ohne Eintragung in die Ärzteliste zeitlich befristet gemeinsam mit einem Arzt, der zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt ist, tätig werden. Dabei ist laut Erläuterungen auch an Ärzte aus der Ukraine gedacht, für die laut Empfehlungen der Grundrechteagentur ein einfacherer Zugang zur ärztlichen Berufsberechtigung erarbeitet werden soll.
Kostenlose Corona-Tests von asymptomatischen Personen sind wie angekündigt mit Juli Geschichte. Gratis-Tests werden dann nur noch beim Arzt durchgeführt, um weitere Behandlungsschritte (vor allem mit Corona-Heilmitteln) festzulegen. Dabei wird grundsätzlich ein Antigentest eingesetzt. Jedes fünfte positive Testergebnis wird außerdem mittels PCR nachgeprüft, damit eine Sequenzierung zur Feststellung neuer Virusvarianten möglich ist.
Impfungen bleiben kostenfrei
Als „wirkungsvolles Instrument“ in der Corona-Bekämpfung setzt das Gesundheitsministerium auch weiterhin auf die Corona-Schutzimpfung, und zwar vor allem im niedergelassenen Bereich. Nachdem das Nationale Impfgremium weiterhin die Impfung inklusive regelmäßiger Auffrischungen empfiehlt und die Arztpraxen im Herbst und Winter stark ausgelastet sind, soll aber auch ein breites zusätzliches Impfangebot zur Verfügung gestellt werden, um über Impfstellen, Impfbusse oder mobile Impfteams effizient in einem kurzen Zeitraum eine große Anzahl von Impfungen zu verabreichen. Dafür sollen Länder und Gemeinden weiter Zweckzuschüsse erhalten, für die Impfsaison 2023/24 rechnet das Ministerium mit 23,4 Millionen Euro.
Um das Infektionsgeschehen in Österreich systematisch zu überwachen, will das Gesundheitsministerium außerdem weiterhin auf das Abwassermonitoring in derzeit 48 Kläranlagen setzen. Diese Früherkennungs- und Überwachungssysteme sollen ausdrücklich im Epidemiegesetz verankert werden. Neben Corona soll das Monitoring schrittweise um neue Komponenten erweitert werden, insbesondere um Schwere Akute Respiratorische Infektionen (SARI) und Akute Respiratorische Infektionen (ARI). Außerdem soll sichergestellt werden, dass für wissenschaftliche Zwecke bereits vorhandene Corona-Daten im überwiegenden öffentlichen Interesse auch nach dem 30. Juni für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet werden dürfen.
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