Für einen aberwitzigen Versuch, einen im Foyer eines Supermarktes angebrachten Bankomaten zu knacken, müssen sich in Kürze drei Männer am Wiener Landesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat eine Anklage wegen versuchten Einbruchsdiebstahls und Brandstiftung eingebracht, die Verhandlung findet am 9. Mai statt. Die Angeklagten hatten den Supermarkt abgefackelt, nachdem ihr Vorhaben gescheitert war.
Der Fall hatte im vergangenen Herbst über Tage hinweg für Schlagzeilen gesorgt. In der Nacht auf den 22. Oktober ging in der Jedleseer Straße in Wien-Floridsdorf aus zunächst unbekannter Ursache ein „Spar“-Markt in Flammen auf. Das weithin lodernde Feuer schreckte Anrainer aus dem Schlaf, die Wiener Berufsfeuerwehr hatte alle Hände voll zu tun, um den Großbrand einzudämmen.
Überwachungskameras konnten Tat mitfilmen
Wie es dazu gekommen war, konnte von den erhebenden Kriminalbeamten vor allem dank im bzw. rund ums Geschäft gelegener Überwachungskameras sowie Bildern aus der Kamera in einer Tankstelle im Bezirk geklärt werden.
Laut rechtskräftiger Anklage lenkten zwei zum Tatzeitpunkt 21-Jährige einen am 27. September als gestohlen gemeldeten Pkw vorsätzlich in das Geschäft, um mit dem Auto den Bankomaten umzustoßen und aufzubrechen. Das ging - wenig überraschend - schief. Die Banknoten purzelten nicht, wie von den Männern offenbar erhofft, aus dem Geldausgabegerät. Der Bankomat blieb vielmehr in der Verankerung stehen.
Darauf zündeten die Männer den Pkw an, um Spuren zu verwischen - das Benzin hatten sie in einer Tankstelle besorgt und in einen Kanister abgefüllt, wie sich später dank einer Überwachungskamera rekonstruieren ließ. Das deutet aus Sicht der Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der - nicht besonders durchdachte - Coup von langer Hand geplant war. Das Geschäft brannte ab. Der angerichtete Schaden machte mehrere 100.000 Euro aus.
Verdächtiger habe von dem Plan nichts gewusst
Die zwei 21-jährigen Hauptangeklagten sitzen seit Herbst in U-Haft. Ein dritter mutmaßlicher Beteiligter, der in die spektakuläre Tat verstrickt gewesen sein soll, befindet sich auf freiem Fuß, wurde aber wegen Beitragstäterschaft mit zur Anklage gebracht. Von den Hauptangeklagten soll einer grundsätzlich geständig sein, während der andere mittlerweile behauptet, er habe von dem Plan seines Bekannten nichts gewusst. Im Fall von Schuldsprüchen drohen den Männern, denen zusätzlich Suchtmittel-Delikte angelastet werden, bis zu zehn Jahre Haft.
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