Wichtiger Teil fehlt

Darum ändert der ORF am Karfreitag sein Programm

Medien
07.04.2023 06:00

Am Karfreitag darf der ORF weder im Radio, noch im Fernsehen Werbespots abspielen. Auch die mittlerweile traditionelle Schweigeminute, die bereits seit den 1970ern besteht, wird am 7. April wieder abgehalten. Das sorgt bei Religionskritikern für großen Widerspruch.

Die Werbemöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind in Österreich stark mit dem christlichen Glauben verbunden. Wenn man daher am Karfreitag durch das Programm schaut, fehlt von Werbespots jede Spur. Laut Paragraf 14, Absatz 3 des ORF-Gesetzes dürfen zu Allerheiligen, am Heiligen Abend und am Karfreitag keine entsprechenden Sendezeiten angeboten werden.

Beschwerde gegen Schweigeminute eingereicht
Die Schweigeminute, mit der am Karfreitag um 15 Uhr auf ORF 2 des Kreuzestodes Jesu gedacht wird, erregt außerdem seit einiger Zeit die Gemüter der Religionskritiker. Diese beklagen, der Sender würde das Christentum bevorzugen. Es wurde sogar eine Beschwerde der Initiative „Religion ist Privatsache“ beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Die Beanstandung der Schweigeminute am Karfreitag wurde jedoch abgewiesen und ist somit rechtlich zulässig.

„Die behauptete Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte hat nicht stattgefunden“, teilte der VfGH mit. Somit kann das Ritual des ORF, das sich bis in die 1970er-Jahre zurückverfolgen lässt, an dem Feiertag wie gewohnt stattfinden.

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