Fall für Ombudsfrau

Gutachter: Unheilbar kranke Frau soll arbeiten

Ombudsfrau
28.09.2011 10:08
In nur Minuten dauernden Verhandlungen wird am Wiener Arbeits- und Sozialgericht über das Schicksal von Menschen entschieden. Eine von ihnen ist Frau N., der nach zehn Jahren die Berufsunfähigkeitspension gestrichen wurde. Gerichtsgutachter finden, die unheilbar kranke Frau sei gesund genug zum Arbeiten.

Frau N. aus Wien leidet an einer seltenen, unheilbaren Krankheit. Seit 1995 musste sie sich zahlreichen, äußerst schwierigen Operationen im Bauchbereich unterziehen. Die Folgen sind Depressionen und unvorstellbare Schmerzen. Kommt Frau N. zu ihren Ärzten ins Spital, greifen die sie nur mit „Glacé-Handschuhen an“. Ihr Körper ist von den vielen OPs so zerstört, dass weitere Eingriffe nur bei akuter Lebensgefahr durchgeführt werden würden. „Aufgrund der Heftigkeit der Beschwerden sowie der Unvorhersehbarkeit des Auftretens ist jegliche Art der körperlichen Belastung zu vermeiden und eine geregelte Arbeit nicht zumutbar“, meinen deshalb die behandelnden Mediziner. 

Deren Meinung zählt bei Gericht offenbar nichts. Denn seit drei Jahren muss Frau N. dort um die Weitergewährung ihrer Pension kämpfen. Die Gerichtsgutachter finden, Frau N. könne arbeiten gehen. Wie, kann ihr allerdings keiner erklären. Frau N. darf, wenn sie ihre Wohnung verlassen will, mindestens zwölf Stunden vorher das letzte Mal essen und muss dann mit schweren Medikamenten ihren Darm lähmen. Damit unterwegs kein „Unglück“ passiert. Vor Jahren wurde ihr ein Stück des Dickdarms entfernt. 

Methoden sind menschenverachtend 
Weil der Gerichtsgutachter das so nicht glauben will, ließ er die nicht einmal 50 Jahre alte Frau für 48 Stunden auf eine Geriatrie-Station einweisen. Dort musste sie unter Aufsicht ihr menschliches Bedürfnis verrichten Das ist menschenverachtend! 

Frau N. ist am Ende ihrer Kräfte. „Die Gerichtsgutachter nehmen sich höchstens fünf Minuten für eine Untersuchung Zeit und wollen mir dann weismachen, bei mir sei alles in bester Ordnung“, schildert sie. 

Unterstützung bekommt sie von ihrem Anwalt Nikolaus Rast. „Es ist unvorstellbar, dass Institutsvorständen, die Patienten jahrelang am Leben erhalten, die Kompetenz abgesprochen wird“, ist der Jurist empört. Ihre Ombudsfrau fragt sich, warum Richter an Sachverständigen-Gutachten „kleben“ und den – in der Praxis oft gut dokumentierten – Überlebenskampf kranker Menschen nicht sehen wollen! Dieses System gehört behandelt. DRINGEND! 

Ombudsfrau Barbara Stöckl 

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