Ein Advokat aus Vorarlberg wollte nicht durch Sicherheitsschleuse des Salzburger Bezirksgerichtes. Das führte zu einem Disziplinarverfahren samt 1000 Euro Geldbuße, die aber von der Justiz auf 500 Euro reduziert wurde.
Auch Rechtsanwälte müssen sich an die Hausordnung der Justizgebäude und an Anweisungen des Sicherheitspersonals halten: Dies lernte nun ein Jurist aus Vorarlberg, der sich beim Eintritt in das Salzburger Bezirksgericht nicht kontrollieren lassen wollte. Der Vorfall ist bereits am 11. Dezember 2017 passiert: Damals hatte sich der Rechtsanwalt der Sicherheitskontrolle durch Wachpersonal widersetzt und sich „widerrechtlich Zutritt in das innere Foyer des Gerichtes“ verschafft, heißt es in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. Deshalb hatte ihn der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer im Juni 2021 zu einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro verdonnert.
Höchstgericht reduzierte auch Verfahrenskosten
Der Anwalt tat, was Anwälte tun, und legte dagegen Berufung ein – mit doppeltem Erfolg. Einerseits wurde die Geldbuße auf 500 Euro reduziert. Andererseits senkte der OGH auch die Verfahrenskosten von rund 1200 auf 800 Euro. Grund: Seine „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die erheblich unter dem durchschnittlichen Vermögen eines Rechtsanwaltes liegt“.
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