Rechtliche Bedenken

Bürgerstreife ist im Pinzgau auf dem Prüfstand

Salzburg
08.04.2023 08:00
In den zehn Pinzgauer Orten ist man froh über den bestellten Wachdienst. Die Wiener Firma helfe erfolgreich beim Hinweisen auf Missstände wie bei zu schnellem Fahren oder beim Thema Hundeleine. Rechtliche Fragen aber scheinen noch ungeklärt zu sein.

Zehn Gemeinen haben sich am Pilotprojekt „Gemeindeordnungsdienst Pinzgau“ beteiligt. Die Wiener Firma Siwacht bekam den Zuschlag.

Seit Herbst 2022 helfen Wachleute den Orten bei der Kontrolle und Überwachung von Gemeindeverordnungen. Kurzparkzone, Zweitwohnsitze, Hundekot und Leinenpflicht lauten die Schlagwörter. Zwei Jahre läuft der Vertrag, dann soll überlegt werden, ob und wie es mit der Bürgerstreife weitergeht.

Im schönen Niedernsill werden durch den Wachdienst Missstände aufgezeigt - aber keine Organstrafen ausgesprochen (Bild: EXPA/ JFK)
Im schönen Niedernsill werden durch den Wachdienst Missstände aufgezeigt - aber keine Organstrafen ausgesprochen

In den Gemeinden selbst ist man froh über helfende Hände. „Die Ziele werden erreicht“, sagt Günther Brennsteiner, Niedernsills Ortschef und nennt ein Beispiel über die Vorzüge der Überwachungstätigkeit: „Im Volksschule-Umkreis sorgt allein die Präsenz des Wachpersonals dafür, dass vorsichtiger Auto gefahren wird.“ Dass die Langlauf-Loipe keine Hundewiese ist, sei auch stärker im Bewusstsein der Bürger und der Gäste verankert.

Und Brennsteiner sagt noch einen anderen entscheidenden Satz: „Es ist nicht die Absicht, jemanden zu strafen, sondern nur auf Missstände aufmerksam zu machen!“ Das dürfte nicht überall so verstanden worden sein. In einer Information der Gemeinde Taxenbach hieß es etwa, dass „nach Abmahnung durch die regelmäßig kontrollierenden Wachorgane im Wiederholungsfall eine Ordnungsstrafe ausgesprochen werden kann.“

Da gibt es aber rechtliche Bedenken, in Taxenbach wie Maishofen wurden von Bürgern Aufsichtsbeschwerden eingebracht. Taxenbachs Bürgermeister Johann Gassner sagt dazu nur: „Das klärt die Gemeindeaufsicht.“

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