Verfolgt und bespuckt

Stalkingopfer: „Ich verzeihe ihr das nie!“

Gericht
11.04.2023 18:00

Dass sich die Angeklagte die Affäre zwischen ihrem Ehemann und einer ehemaligen Freundin nur eingebildet hat, steht im Wiener Landesgericht schon fest. Das Strafverfahren ist bereits verhandelt. Es wird aber trotzdem heftig weitergestritten: Das Stalkingopfer lässt nicht locker und fordert, was ihr zusteht.

Es ist ein ständiges Hin und Her im Wiener Landesgericht. Die eine beharrt auf 287 Euro Gerichtsgebühren, die andere auf ihre Unschuld. Zweitere verfolgte und beschimpfte ihre - ehemalige - Freundin: Im Raum stand eine angebliche Affäre mit ihrem Ehemann.

Keine der Frauen möchte lockerlassen
Das Strafverfahren wegen Stalking ist längst abgehandelt: Über die 36-Jährige wurde ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt. Jetzt wird fleißig über die Privatklage gestritten. Auf Kosten von Verteidigung und Richter: „Eine Unterlassungspflicht wäre die einzige unter Erwachsenen sinnvolle Lösung“, versucht Richter Gerald Wagner dem Opfer zu raten.

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Ich wünsche Ihnen, dass Sie eine Ruhe haben. Und Ihnen, dass Sie die Vergangenheit Ruhen lassen können.

Richter Gerald Wagner zu den beiden Frauen

Auch der Anwalt der 36-Jährigen fleht fast schon: „Wir müssen die Vergangenheit ruhen lassen.“ Und erst als er sich erbarmt, die Gerichtsgebühren im Namen seiner Mandantin vorzustrecken, kann die Privatklägerin akzeptieren. „Das ist ein schönes Ergebnis für Sie beide“, schließt Wagner, an die zwei Frauen gerichtet, die Verhandlung - beide gehen nun getrennte Wege.

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