Ein Unternehmer aus dem Bezirk Vöcklaruck hatte die sogenannte Schwarze Sonne - ein Symbol der rechtsextremen Szene - samt seinem Firmenlogo auf sein Garagenfenster geklebt. Am Dienstag wurde er in Wels wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Eine Passantin hatte im Herbst 2021 den Fall ins Rollen gebracht. Empört darüber, dass von einem Garagenfenster in Wolfsegg am Hausruck eine große „Schwarze Sonne“ prangte, schaltete die Frau das Mauthausen Komitee (MKÖ) ein.
„Die Dame hat uns ein Beweisfoto geschickt, auf dem zu sehen war, dass der Hausbesitzer in das Nazi-Symbol sogar sein Firmenlogo eingebettet hatte“, sagt MKÖ-Sprecher Willi Mernyi. Er erstattete bei der Staatsanwaltschaft Wels Strafanzeige nach dem Verbotsgesetz (§ 3g). Der Verfassungsschutz nahm die Ermittlungen auf.
NS-Utensilien im Haus gefunden
Gegenüber der „Krone“ behauptete der Hausbesitzer damals, dass er mit Rechtsextremismus ideologisch nichts am Hut habe. Ihm sei nicht bekannt gewesen, dass es sich bei der „Schwarzen Sonne“ um ein verbotenes Zeichen handle - es habe ihm einfach gefallen. In seinen Räumlichkeiten konnten später aber NS-Devotionalien wie Tassen mit Hitlerfotos und Gürtel mit Reichsadler und Hakenkreuz sichergestellt werden. Im Hausinneren gab es auch weitere Folien mit der „Schwarzen Sonne“.
Teilfreisprüche
Am Dienstag musste sich der 52-Jährige im Landesgericht Wels wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz verantworten. In der Verhandlung konnte der Unternehmer aber glaubhaft versichern, dass die Nazi-Utensilien im Haus öffentlich nicht zugängig waren. Er wurde in diesen Punkten freigesprochen.
Ein Jahr Haft
Für die Schwarze Sonne am Fenster gab es aber eine Verurteilung: ein Jahr bedingte Haft - rechtskräftig. Mernyi: „Ein wichtiges Urteil, das erst dank Zivilcourage möglich wurde.“
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