Selbstjustiz

Vater schlug Grapscher und landete nun vor Gericht

Tirol
12.04.2023 07:06

Der Übergriff auf seine Tochter in einem Geschäft im Tiroler Kufstein in der Weihnachtszeit wurde von einer Kamera dokumentiert. Daraufhin wurde der 37-Jährige rabiat und attackierte den mutmaßlichen Triebtäter in einer Tiefgarage brutal. Nun musste der Vater deshalb vor Gericht erscheinen.

Der Fall vom 8. Dezember hatte für Diskussionen um „Selbstjustiz“ gesorgt: Der Angeklagte – ein Einheimischer mit türkischstämmigem Hintergrund – war mit seiner Tochter (9) in einem Kufsteiner Geschäft. Nachher erzählte ihm das Mädchen, ein Mann habe ihr dort zwischen die Beine gegriffen. Der Vater war alarmiert und man sichtete mit der verständigten Polizei Überwachungsaufnahmen.

Fazit: Der Übergriff und das erschrockene Gesicht der 9-Jährigen waren deutlich erkennbar. Der 37-Jährige hatte einen konkreten Verdacht: Der Unhold könnte ein ihm flüchtig bekannter Mann gewesen sein.

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Er schlug mich fünf- bis zehnmal, auch mit der Faust.

Der mutmaßliche Triebtäter als Zeuge.

Ins Auto gezerrt, um zur Polizei zu fahren
Dieser schilderte als Zeuge: „Er rief mich an, sagte, es sei wichtig und schlug ein Treffen in der Tiefgarage vor.“ Dort zeigte der Angeklagte am Handy ein Überwachungsfoto und der mutmaßliche Grapscher bejahte, dass er dieser Mann sei. „Er schlug mich daraufhin fünf- bis zehnmal, auch mit der Faust“, erklärte der Zeuge. Der Angeklagte zerrte ihn dann ins Auto, um gemeinsam zur Polizei zu fahren. Vor den Augen der Beamten setzte es noch einmal einen Faustschlag – „nur weil er plötzlich flüchten wollte“, begründete dies der 37-Jährige.

Nur „Watschn“? Opfer hatte Nasenbeinbruch
Er sprach von einer „Watsch‘n“, ein Nasenbeinbruch beim schmächtigen Opfer deutete aber auf eine härtere Gangart durch den einen Kopf größeren und kräftigen Angeklagten hin.

„Selbstjustiz geht natürlich nicht, aber als Vater einer Tochter hat man ein gewisses Verständnis für diese Emotionen“, betonte Verteidiger Markus Abwerzger. Diese Ansicht teilte offenbar auch der Richter und beließ es trotz zweier Vorstrafen bei 1440 Euro Geldstrafe.

Über den Zweitangeklagten, der in der Tiefgarage dabei war, erging in dieser Causa ein Freispruch. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der mutmaßliche Grapscher muss sich im Mai am Bezirksgericht verantworten.

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