Europa- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat in einem Interview am Dienstag angekündigt, dass der russische Präsident Wladimir Putin bei einer Einreise nach Österreich verhaftet werden würde. „Österreich wird seinen völkerrechtlichen und strafrechtlichen Verpflichtungen nachkommen“, so Edtstadler.
Sie sei in ihrem Zivilberuf Strafrichterin gewesen und das Aussprechen und das Ausstellen dieses internationalen Haftbefehles des Internationaler Strafgerichtshofs (IStGH) bedeute, „dass, wenn er österreichischen Boden betreten sollte, eine Verhaftung durchzuführen ist“, so Edtstadler weiter.
„Solidarisch mit Menschen in der Ukraine“
Die Europaministerin betonte zudem erneut, dass Österreich zwar militärisch, nicht aber politisch neutral sei. „Wir sind solidarisch mit den Menschen in der Ukraine, wir unterstützen sie humanitär und wirtschaftlich, aber eben nicht, wenn es um Waffenlieferungen geht.“
Der im niederländischen Den Haag ansässige Gerichtshof hatte im März Haftbefehl gegen Putin wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine erlassen. Die Ermittler machen ihn für die Verschleppung von Kindern von besetztem ukrainischen auf russisches Gebiet verantwortlich.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte die Entscheidung des IStGH gegenüber der APA begrüßt und die Unterstützung Österreichs in der Causa versichert. „Als Justizministerin begrüße ich die Entscheidung, einen internationalen Haftbefehl gegen Wladimir Putin zu erlassen“, so Zadic damals.
Haftbefehl mehr symbolisch
Zurzeit hat der Haftbefehl vor allem eine symbolische Bedeutung. Denn ein Prozess gegen Putin scheint ausgeschlossen. Aber der internationale Haftbefehl schränkt Putins Bewegungsfreiheit weiter ein. Sobald er in ein Land reist, das den Grundlagenvertrag des Gerichts ratifiziert hat, droht ihm die Festnahme. Denn alle Vertragsstaaten sind verpflichtet, die Haftbefehle auszuführen.
Neben Russland erkennen auch die USA und China das Gericht nicht an. Insgesamt haben mehr als 120 Staaten, darunter Österreich, das Römische Statut ratifiziert.
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