„Mit klaren Grenzen“
So soll Cannabis in Deutschland legal werden
In Deutschland soll Cannabis legalisiert werden - zumindest teilweise. Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach spricht von einer Drogenpolitik „mit klaren Grenzen“. Noch im April wird dem Politiker zufolge ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt.
In Deutschland sollen der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von maximal drei Pflanzen künftig straffrei sein. Außerdem will die Bundesregierung in Berlin den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir stellten am Mittwoch in Berlin weniger weitreichende Pläne für das Legalisierungsvorhaben vor, als ursprünglich geplant.
Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt.
Cem Özdemir, Landwirtschaftsminister
So wird es die geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rausch-Produkte frei verkauft werden können, zunächst nicht geben. Dies soll erst in einem zweiten Schritt und nur in einigen Modellregionen erprobt werden - mit wissenschaftlicher Begleitung. Darauf habe sich die Regierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt, hieß es.
Erster Gesetzentwurf im April
Lauterbach und Özdemir verteidigten grundsätzlich die Legalisierungspläne und bekräftigten die Argumentation der Regierung, wonach mit dem Vorhaben der Schwarzmarkt zurückgedrängt und der Kriminalität der Boden entzogen werden solle. „Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt“, sagte Özdemir.
Lauterbach sprach von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene „in klaren Grenzen“. Die bisherige Cannabis-Politik sei gescheitert.
Die nun präsentierten neuen Eckpunkte für das Legalisierungsvorhaben sind ein weiterer Zwischenschritt. Noch im April soll ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen - den sogenannten Cannabis-Social-Clubs - vorgelegt werden. Dieser müsste nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat.
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