Bei Alkolenkern kennen Klagenfurts Richter normal wenig Pardon - je nachdem, wie hoch der Promillewert ist und wie schwer Opfer geschädigt wurden, setzt es meist eine unbedingte "Schockstrafe", um klarzumachen, dass betrunken zu fahren kein Kavaliersdelikt ist. In diesem Fall war aber alles anders, wie Rechtsanwalt Gunter Huainigg nachwies: "Mein Mandant hat nicht absehen können, dass er sich an dem Abend noch einmal ans Steuer setzen würde."
Erst getrunken, dann "zu Hilfe" gerufen
Denn der Türsteher betrank sich knapp vor Weihnachten fröhlich zu Hause – ehe das Telefon klingelte und Kollegen einer Klagenfurter Disco anriefen, ob er denn wegen des großen Ansturms im Lokal nicht doch Dienst versehen könnte. Der 34-Jährige ließ sich überreden und fuhr los. Bei Grafenstein krachte es schließlich: Er kam ins Schleudern und rammte ein entgegenkommendes Fahrzeug, dessen drei Insassen Brüche und Schädelverletzungen erlitten.
Weil er während des Trinkens aber nicht gewusst hatte, dass er noch fahren würde, musste das Gericht "besondere Umstände" für das Urteil berücksichtigen. "Wir konnten durch Dienstpläne und Zeugen beweisen, dass er eigentlich nicht mehr fahren wollte", so Verteidiger Gunter Huainigg.
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