Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Ermittlungen zu den Falschaussage-Vorwürfen gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Ibiza-U-Ausschuss abgeschlossen und einen Vorhabensbericht an die Oberbehörden erstattet hat, ist dieser Akt nun ins Justizministerium gewandert. Die interne Willensbildung des Ministeriums bzw. des Weisungsrates dürfte vor dem Abschluss stehen.
Ob es eine Anklage geben wird, ist offen. In der Umgebung von Kurz rechne man damit, aber auch mit einem Freispruch im Prozess, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“ am Mittwoch.
Falschaussage-Vorwürfe
Im jetzigen Vorhabensbericht geht es ausschließlich um die Falschaussage-Vorwürfe. Der Rest der Ermittlungen im vom Ibiza-Video ausgelösten CASAG-Verfahren läuft weiterhin.
„Normale Vorgänge“ oder doch mehr?
Im Kern geht es bei den Falschaussage-Vorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.
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