Assistierter Suizid ist in bestimmten Fällen für dauerhaft Schwerkranke seit 2022 in Österreich legal. Die „Krone“ berichtete über den Leidensweg einer Tirolerin und ihre Suche nach Ärzten, die sie unterstützen. Bei den Tirol Kliniken, dem größten Krankenhausverbund Westösterreichs, dürfen Mediziner das nicht tun.
Dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Person können seit dem Vorjahr eine Sterbeverfügung aufsetzen. Die „Krone“ berichtete über den Weg einer Tirolerin zu dieser Sterbeverfügung. Dafür braucht es jedoch Bestätigungen von zwei Medizinern. Die Suche geriet für die Frau zum Spießrutenlauf. Nur ihr langjähriger Hausarzt stand ihr von Beginn an zur Seite. Dieser kritisierte in einem „Krone“-Interview fehlende Anlaufstellen.
Die Patientin selbst stellte fest, „dass viele Ärzte die Möglichkeit befürworten, aber selbst die Begleitung ablehnen“. Klinik-Mitarbeitern sei das überhaupt verboten.
Der assistierte Suizid ist keine medizinische Aufgabe oder Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung.
Christian Haring, medizinischer Geschäftsführer der Tirol Kliniken
„Sehen Behandlungsauftrag im Schutz des Lebens“
Auf „Krone“-Anfrage bestätigt dies Christian Haring, medizinischer Geschäftsführer der Tirol Kliniken. „Wir sehen unseren Behandlungsauftrag im Schutz des Lebens. In diesem Sinne liegt der Fokus auf Palliative Care“, hält Haring fest. Der assistierte Suizid sei keine medizinische Aufgabe oder Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung. Deshalb sei allen Mitarbeitenden eine ärztliche oder pflegerische Suizidassistenz untersagt.
Keine Vorgabe des Landes
Eine Vorgabe des Landes sei das nicht, heißt es von Gesundheits-LR Cornelia Hagele (ÖVP). Keine Einrichtung, kein Arzt könne jedoch dazu verpflichtet werden. Zur Kritik fehlender Anlaufstellen weist Hagele darauf hin, dass die Tiroler Patientenvertretung dazu bemächtigt sei, auch Sterbeverfügungen zu errichten.
Ergänzend stellt Hagele fest, dass „mithilfe einer flächendeckenden Palliativ- und Hospizversorgung in allen Tiroler Bezirken nicht nur Betroffene, sondern auch angehörige Personen während des Sterbeprozesses professionell begleitet werden“.
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