Insgesamt sieben Volksbegehren liegen ab Montag österreichweit auf. Unterschrieben werden kann unter anderem für ein Lieferkettengesetz, die Unabhängigkeit der Justiz und die Beibehaltung der Sommerzeit. In einem weiteren Volksbegehren wird gefordert, dass Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) die Bundesregierung verlässt. Der Eintragungszeitraum läuft von 17. bis 24. April.
Das Begehr „Unabhängige Justiz sichern“ setzt sich unter anderem für die Wiedereinführung von Untersuchungsrichtern sowie die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft ein. Das von der gleichen Gruppe rund um Rechtsanwalt Marcus Hohenecker initiierte „Lieferkettengesetz Volksbegehren“ fordert den Beschluss eines solchen.
Das Volksbegehren „Bargeld-Zahlung: Obergrenze Nein!“ spricht sich für den Beschluss „eines Bundes(verfassungs)gesetzes zur dauerhaften Absicherung von uneingeschränkten Bargeldzahlungen“ aus. Jenes zur „Beibehaltung Sommerzeit“ fordert, „die Sommerzeit als ,Normalzeit‘ beizubehalten“.
Drei weitere Volksbegehren wurden von Robert Marschall eingebracht. Als Gründe für das Begehr „Nehammer muss weg!“ werden unter anderem „die von ihm angestrebte Impfpflicht, das Vorgehen der Polizei gegen das friedliche Volk und der Terroranschlag vom 2.11.2020“ genannt. Das „Echte Demokratie - Volksbegehren“ spricht sich unter anderem für Volksabstimmungen, die durch das Volk einleitbar sind (zum Beispiel durch Volksbegehren), und ein Wahlrecht ohne Prozenthürden aus. „GIS Gebühren Nein“ fordert, sämtliche allgemeine Gebühren und Abgaben zur Finanzierung des ORF zu beseitigen.
100.000 Unterschriften müssen gesammelt werden
Unterzeichnet werden können die Volksbegehren in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels elektronischer Signatur. Ab 100.000 Unterschriften muss das jeweilige Anliegen im Parlament behandelt werden.
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