Rechtzeitig zum "Right to Know Day" veröffentlichten die renommierten Menschenrechtsorganisationen Access Info Europe (Spanien) und das Centre for Law and Democracy (Kanada) vergangene Woche das sogenannte RTI-Rating, eine detaillierte Analyse des rechtlichen Rahmens für Informationsfreiheit.
Gesetze "ziemlich eingeschränkt"
Das Fazit für Österreich fällt dabei äußerst ernüchternd aus. Behörden verweigern den Bürgern Informationen, die eigentlich zugänglich sein sollten. Das wirksamste Mittel dabei: das Auskunftspflichtgesetz. Dieses stelle heimische Bürger vor große Hürden und weise laut Access Info Europe nicht einmal die Kernelemente eines Informationsfreiheitsgesetzes auf.
Aus Sicht der Menschen, die Zugang zu Behördeninformationen wollen, ist das Auskunftspflichtgesetz im Vergleich zu den entsprechenden Gesetzen in Slowenien oder Mexiko "ziemlich eingeschränkt", meint Helen Darbishire von Access Info Europe gegenüber der "Futurezone". Sie verwies auf die Konvention des Europarates von 2009, die das Grundrecht auf Informationsfreiheit feststellte. Österreich habe mit den gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen derzeit keine Chance, diese Konvention zu ratifizieren, so Darbishire.
Studie zeigt Stärken und Schwächen
Das RTI-Rating basiert auf 61 Indikatoren, erstellt aus einer breiten Palette von internationalen Standards auf das Recht auf Information. Die Daten ließen die Studienleiter in den jeweiligen Ländern von anerkannten Rechtsexperten prüfen, zudem flossen die Befunde vergleichender Studien zum Thema in die endgültige Bewertung ein.
Das Rating zeigt nicht nur die Gesamtwertung der einzelnen Länder, sondern auch ihre Stärken und Schwächen in Bezug auf sieben Hauptkategorien: Recht auf Zugang, den Anwendungsbereich, Verfahrensansuchen, Ausnahmen und Ablehnungen, Beschwerden, Sanktionen und Schutz sowie Fördermaßnahmen.
Endgültige Überprüfung in Österreich steht noch aus
Die Ergebnisse der RTI-Bewertung zeigen jedoch auch, dass es eine bedeutende Vielfalt bei der Qualität des rechtlichen Rahmens gibt. Mit einer Punktzahl von 39 der maximal möglichen 150 Punkte bildet Österreich derzeit das Schlusslicht der insgesamt 89 bewerteten Länder. Wobei angemerkt wird, dass Österreich derzeit eines von 30 Ländern sei, in dem eine endgültige Überprüfung von nationalen Sachverständigen noch aussteht. Die Bewertungen würden laufend aktualisiert werden, eine gröbere Korrektur zugunsten Österreichs schließen die Studienleiter jedoch aus.
Unser Nachbarland Deutschland befindet sich ebenfalls im unteren Feld der Länder mit einer Punktzahl von unter 60 Punkten. Vor wenigen Tagen noch auf dem letzten Platz, wurde der Punktestand korrigiert, nachdem mehrere Kommentare eingegangen waren und ein zusätzlicher Experte die Angaben überprüft hatte. Auf den ersten Platz ist mittlerweile Slowenien gerückt, das erst vor Kurzem ein neues modernes Informationsfreiheitsgesetz verabschiedete.
Die Bewertung des rechtlichen Rahmens muss in der Praxis aber nicht immer mit dem tatsächlichen Maß an Transparenz in einem Land übereinstimmen, geben die Studienleiter zu bedenken. In einigen Länder Nordeuropas würden die älteren Rechtsrahmen somit die Kultur der Transparenz in der Praxis nicht vollständig abbilden, während in Ländern wie Aserbaidschan, Nepal und Äthiopien starke Gesetze auf dem Papier nicht unbedingt eine vollständig offene Gesellschaft widerspiegeln.
Transparenz-Plattformen immer wichtiger
Von großer Bedeutung für die Forderung nach mehr Transparenz im Staat sind mittlerweile Informationsportale wie die erst vergangenen Freitag gestartete EU-Plattform "Ask the EU" oder etwa in Deutschland das Portal "Frag den Staat". In Österreich will die Plattform "Amtsgeheimnis.at" einen Beitrag zu mehr Informationsfreiheit leisten. Bürger, denen Auskunft verweigert wurde, können ihre Fälle auf der Plattform posten.
Die in Österreich von der Regierung lange angekündigte "Transparenz-Datenbank" hängt indessen weiter in der Warteschleife: Ursprünglich sollte sie bereits ab September diesen Jahres durchstarten, davon ist mittlerweile aber längst keine Rede mehr. Eine vollständige Umsetzung des Projekts dürfte erst ab 2017 zu erwarten sein.
Erklärtes Ziel der Transparenz-Datenbank war es, Mehrfach-Förderungen durch öffentliche Stellen zu vermeiden und dem Bürger einen möglichst guten Einblick zu bieten, welche Art von Subventionen er beziehen kann.
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