Nach Tod von Taucherin

Kroatische Justiz friert jetzt Firmen-Konten ein

Salzburg
18.04.2023 06:00

Verena Heinz (20), Taucherin aus Strobl, starb vor dreieinhalb Jahren bei einem Motorboot-Unfall im kroatischen Malinska. Der Strafprozess zieht sich hin. Das Zivilgericht sicherte jetzt die Ansprüche der Angehörigen.

Ein Motorboot, Marke Enzo 35, steuerte Dario D. an jenem schicksalsträchtigen 24. Juli 2019 in Malinska auf der kroatischen Insel Krk ins offene Meer. Dort, wo Verena mit ihrem Vater Dieter Heinz die Unterwasserwelt erkundete. Keine 100 Meter entfernt von der Küste wurde die Stroblerin von den Rotoren erfasst und tödlich verletzt. Seither beschäftigt der Unfall die kroatische Justiz.

Der Unfalltod von Taucherin Verena Heinz vor der Küste von Malinska auf der Insel Krk beschäftigt bis heute die Justiz in Rijeka. (Bild: Wikimedia)
Der Unfalltod von Taucherin Verena Heinz vor der Küste von Malinska auf der Insel Krk beschäftigt bis heute die Justiz in Rijeka.

Über einen ersten zivilrechtlichen Etappenerfolg für die Angehörigen informiert Anwalt Ivan Primorac die „Krone“: „Damit erspart sich die Familie noch weitere Jahre an Gerichtsverhandlungen.“ Den Seegesetzen nach haften sowohl Lenker als auch der Besitzer des Bootes, in diesem Falle die Firma Oto Nautika, für den Tod von Personen und den Folgen für die Angehörigen. Es bestanden Zweifel am Bootsbetreiber.

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Diese Maßnahme ist kein üblicher Vorgang. Durch das Einfrieren der Beträge konnten wir der Familie Sicherheit geben.

Anwalt Ivan Primorac vertritt die Familie Heinz

Primorac handelte und reichte einen Antrag zur Sperrung der Firmenkonten ein. Das Gericht nahm erstinstanzlich an. Der geforderte Betrag bleibt demnach bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens am Konto. Dadurch seien die Forderungen gesichert: „Wir vermeiden die Möglichkeit, dass die betroffene Firma in Konkurs geht und die Familie deshalb nichts bekommen würde.“

Weder Firma noch Lenker meldeten sich bei Familie
Der Strafprozess dagegen stockt seit Monaten. Der Angeklagte D., selbst Angestellter beim Bootsbesitzer, bestreitet die Vorwürfe und behauptet, die Taucher nicht gesehen zu haben. Er meinte, die Geschwindigkeit gedrosselt zu haben - ein entscheidender Punkt im Verfahren. Die Zeugen sehen es anders. Zur Klärung wird ein Sachverständiger gesucht. „Wir sind froh, dass das Gericht den Unfall aufarbeitet. Aber auch enttäuscht, dass weder der Bootsfahrer noch der Firmenbesitzer jemals versucht haben, uns zu kontaktierten“, erzählt Vater Dieter Heinz.

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