Herbert Kickl ist mit seiner Klage gegen „Falstaff“-Herausgeber Wolfgang Rosam wegen einer von diesem in den Raum gestellten heimlichen Corona-Impfung auch in zweiter Instanz gescheitert. In der Vorwoche bestätigte das Oberlandesgericht unter der Leitung von Richter Fritz Iby das Urteil der ersten Instanz, gab somit Rosam recht und wies Kickls Klage ab. Der FPÖ-Chef muss dem PR-Berater un Verfahrenskosten in der Höhe von 2354 Euro ersetzen.
Zur Vorgeschichte: Es war mitten in Covid, zwei Wochen vor der oberösterreichischen Landtagswahl und es wurde hitzig über das Impfen diskutiert. Insbesondere ausgehend von der FPÖ und von Herbert Kickl, dem ausgewiesensten Impfgegner in Österreichs Innenpolitik. Da tauchte das Gerücht auf, dass ausgerechnet Kickl selbst sich hätte heimlich impfen lassen.
TV-Politsendung als Auslöser
In einer TV-Politiksendung zitierte der PR-Experte und „Falstaff“-Herausgeber Wolfgang Rosam dieses Gerücht. „Es gibt ja ganz böse Zungen, muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft“, so Rosam damals.
Kickls Berufung abgelehnt
Das war dem FPÖ-Chef zu viel. Er konterte mit einem öffentlich präsentierten negativen Antikörpertest - und klagte im Herbst 2021 Rosam wegen ehrenrühriger und kreditschädigender Aussagen. Der sonst wenig zimperliche FPÖ-Frontmann verlor aber bereits im Juli 2022 in erster Instanz vor dem Wiener Handelsgericht. Die Richterin attestierte Rosam, dass das Zitieren eines tatsächlich existierenden Gerüchts in einer politischen, journalistischen Analyse zulässig sei. Kickl wollte das nicht hinnehmen und zog in der Berufung vor die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Wien - und scheiterte nun abermals.
„Im Hinblick auf das zum damaligen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit gegebene große Interesse an der Haltung von Politikern zum Thema ,COVID-Impfung‘ lag ein berechtigtes Interesse an der inkriminierten Äußerung vor“, hieß es in der Entscheidung vom 28. März. Außerdem habe Rosam das Gerücht nicht selbst in die Welt gesetzt und sich auch davon distanziert.
Rosam erleichtert: „Ging um Medienfreiheit in unserem Land“
Rosam selbst betonte in einer Aussendung, dass es ihm „schlichtweg um die Medienfreiheit in unserem Land“ gegangen sei. „Nämlich: Darf man in einer journalistischen Analyse, etwa ein tatsächlich existierendes Gerücht - in diesem Fall über einen Spitzenpolitiker in einer enorm kontrovers und öffentlich geführten (Impf-) Debatte zitieren - oder sind derlei Äußerungen gegen Politiker jedenfalls tabu? (Majestätsbeleidigung)“. Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, wäre wohl bald jede journalistische Politikanalyse klagbar geworden.
FPÖ prüft Rechtsmittel
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker will das Urteil aber nicht hinnehmen. Man werde eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof gegen dieses Urteil prüfen, kündigte er in einer Aussendung an. Rechtsexperten würden die Entscheidung des OLG Wien nämlich im Widerspruch zur bisherigen Entscheidungspraxis der Höchstgerichte sehen, wonach auch selbst das Verbreiten von Gerüchten tatbildlich ist, sofern diese Gerüchte nicht zumindest im Kern wahr sind.
Im konkreten Fall habe der PR-Berater das Gerücht, welches auch im Kern nicht wahr sei, zumindest weiterverbreitet - „und zwar ohne jedwede Prüfung und obwohl ihm laut OLG klar sein hätte müssen, dass es möglicherweise falsch ist“, so Hafenecker. Die Einschätzung des OLG, wonach der PR-Berater ein Gerücht, das bereits existiert habe, wiedergegeben und kommentiert hätte, sei auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht vertretbar, meinte der Freiheitliche außerdem.
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