Fast genau zwei Jahre nachdem Gottfried O. (52) zwei Frauen erschoss, bat er jetzt einen Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichtes Linz um eine mildere Strafe. Bekanntlich hat der frühere Detektiv wegen zweifachen Mordes lebenslange Haft erhalten. Diese Strafe bleibt, entschied nun die Justiz.
Noch vor wenigen Monaten hatte O. in seiner Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof moniert, dass er sich beim Geschworenenprozess als Mann benachteiligt gefühlt hatte. Von den acht Laienrichtern, die ihn Ende Juli des zweifachen Mordes schuldig sprachen, waren sieben Frauen. Er sprach da noch immer von einer „emotionalen Überlastung“, die ihn zur Tat veranlasst haben.
Wie die „Krone“ berichtete, tauchte O. am 5. Mai 2021 kurz vor Mitternacht beim Wohnhaus seiner Ex-Freundin auf. Zuerst erschoss er die Mutter (76) der Frau, danach feuerte er noch sieben Schüsse auf die 50-Jährige ab.
Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht
Nachdem der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde vom Tisch wisch, kam es am Montag nun zur Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Linz: Es ging nur noch um die Strafhöhe. Der Doppelmörder bat die drei Richter um eine mildere Strafe. Ohne Erfolg.
„Der Bitte um eine mildere Strafe wurde nicht Folge gegeben. Es konnten keine milderen Umstände erkannt werden“, informiert Sprecher Wolfgang Seyer. Heißt: Das Urteil ist jetzt komplett rechtskräftig. Gottfried O. muss lebenslang hinter Gittern. Zudem wird er nach der Haftstrafe auch in eine Anstalt eingewiesen.
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