Am Montag wurde der Amtsmissbrauchsprozess gegen mehrere ehemalige Spitzenbeamte des mittlerweile aufgelösten BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) fortgesetzt. Als erster wurde ein Beamter befragt, der geholfen haben soll, einem syrischen General Asyl zu beschaffen.
„Alles ganz normal“, sagte er vor Gericht. Der Mann soll als Leiter des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen (Niederösterreich) dafür gesorgt haben, dass der syrische General, der vom BVT nach Österreich gebracht worden war, hier auch Asyl bekomme. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dafür gesorgt zu haben, dass der Akt des Generals „liegen bleibt“, sprich die zweimonatige Frist nach dessen Ankunft abläuft. Damit wurde Österreich für das Asylverfahren zuständig.
Dem Syrer werden von der NGO Commission for International Justice and Accountability (CIJA) Kriegsverbrechen vorgeworfen. So soll er als Leiter eines Gefängnisses in Raqqa von Folterungen gewusst haben. Seit längerem ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien in dieser Causa gegen den Mann wegen Beteiligung an Körperverletzung und Folter.
„Habe mich auf die Polizei verlassen“
Der BFA-Beamte bekannte sich nicht schuldig, der Fall sei für ihn auch „keine wirklich große Geschichte“ gewesen. Bei der Einschätzung, wonach der General in Frankreich gefährdet gewesen sei, habe er sich „ganz auf das BVT und die Polizei verlassen.“ Eigene Ermittlungen wären für ihn „überschießend“ gewesen, da das Team damals wochenlang 15-Stunden-Dienste gehabt hätte. „Während ich als Beschuldigter geführt wurde, habe ich vom Bundespräsidenten das Bundesverdienstkreuz bekommen“, gab er im Prozess zu bedenken.
Wenn er nicht gerade vor Gericht sitze, würde er weiterhin seinen Job machen, „der im Übrigen nicht gerade lustig ist.“ Es sei ein „zweischneidiges Schwert“, ob man ein Verfahren schnell bearbeite oder eben etwas „liegen lasse.“ Letzteres habe etwa Vorteile, wenn es um den Schutz von Zeuginnen und Zeugen gehe.
Prozess öffentlich
Der Prozess wird öffentlich geführt. Die Richterin hatte einem Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, nicht stattgegeben. Zwischenstaatliche Beziehungen seien durch eine öffentliche Erörterung nicht gefährdet, sagte sie. In der Öffentlichkeit der Verhandlung liege eine wichtige Kontroll- und Präventivfunktion. In gewissen Fällen könnten die Angeklagten aber Anträge auf einen zeitlich befristeten Ausschluss für gewisse Verhandlungsteile stellen. Zusätzlich zu dem Leiter des Erstaufnahmezentrums sind drei ehemalige Mitglieder des Verfassungsschutzes - ein früherer Spionagechef und zwei Chefinspektoren - angeklagt.
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