Rumänin angeklagt

Prozess: Wo ist das Geld des Laufhaus-Betreibers?

Steiermark
18.04.2023 07:00

Eine Prostituierte soll einem Steirer 53.000 Euro gestohlen haben. Sie beteuert, nur ihr eigenes Geld genommen zu haben. Das Schöffengericht in Graz sprach die Rumänin im Zweifel frei. Zu vieles sei unschlüssig, so der Richter.

Eines merkt man bei dem Prozess sofort: Der Laufhaus-Betreiber ist es gewohnt, den Ton anzugeben. Mehrmals springt der 57-Jährige in der Verhandlung auf, um Richter Erik Nauta lautstark Beweisvideos am Handy zu zeigen.

Er filmt so gut wie alles. Etwa sich beim Training oder beim Geldzählen. „Ich bin auch Influencer“, erklärt der Muskelprotz. Und eine kurze Internet-Recherche beweist: Der Laufhaus-Besitzer ist eine kleine Berühmtheit im Netz.

„Sie sind bei Gericht und nicht in Ihrem Etablissement“
Das zeigt er auch. Mehrfach muss er zurechtgewiesen werden. „Sie sind bei Gericht und nicht in Ihrem Etablissement. Mäßigen Sie sich!“, ruft Staatsanwalt Rudolf Fauler nicht nur einmal dazwischen. Und auch sein Anwalt Frank Gruber muss den 57-Jährigen zur Räson bringen: „Hinsetzen! Ruhe!“

Richter Erik Nauta (Bild: Stockner)
Richter Erik Nauta

Doch was regt den Bordell-Betreiber so auf? Seine Ex-Angestellte und Ex-Geliebte („nur eine Geschäftsbeziehung“) soll ihn um 53.000 Euro erleichtert haben. „Ich habe nur meine 55.000 Euro genommen!“, beteuert die Rumänin. „Sein Geld zu nehmen, hätte sie sich nie getraut. Dann wäre der Teufel losgewesen“, sagt Verteidigerin Christine Lanschützer.

„Selbstverständlich hat sie es gestohlen“
Gemeinsam mit einem Kumpel hatten sie und der Steirer ein Schließfach gemietet. 405.000 Euro sollen sich insgesamt darin befunden haben. „Selbstverständlich hat sie es gestohlen. Sie hat gedacht, dass es mir nicht auffällt, wenn ein paar Bündel fehlen.“

Doch das Schöffengericht spricht die Prostituierte frei. „Es spricht gegen den Vorsatz, dass sie nicht das ganze Geld genommen hat und einfach nach Rumänien verschwunden ist“, so Nauta. Zudem seien die Aussagen des Steirers nicht schlüssig gewesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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