Sollte dies geschehen, würde Sion die sechs Partien zwischen dem 18. Dezember und dem 16. Februar austragen. Diesen Zeitraum hatte die UEFA bereits in der vergangenen Woche nach der Anhörung beider Parteien vor dem Gericht festgelegt.
Gemäß dem Urteil muss die UEFA nun eine Strafe von 815 Euro für jeden Tag der Nichterfüllung der Entscheidung zahlen. Sie muss auch noch die Gerichtskosten in Höhe von 17.500 Euro übernehmen und dem FC Sion einen Betrag von 26.900 Euro zahlen.
Im Play-off nicht spielberechtigte Profis eingesetzt
Der europäische Fußballverband hatte Sion am 2. September aus der Europa League ausgeschlossen, weil der Verein gegen ein Transferverbot verstoßen haben soll. Bei den Play-off-Spielen gegen Celtic Glasgow waren nach Angaben der UEFA mindestens fünf nicht spielberechtigte Profis eingesetzt worden. Beide Partien wurden nachträglich mit 3:0 für Celtic gewertet, das schließlich den Platz von Sion einnahm.
Die UEFA, welche die bisherigen Entscheidungen des Waadtländer Kantonsgerichts ignoriert hatte, nahm Notiz vom jüngsten Urteil, äußerte sich aber noch nicht dazu. Dafür nahm die FIFA deutlich Stellung und stärkte der UEFA den Rücken. Der Weltverband stützt die Entscheidung, nach der die in der letzten Transferperiode verpflichteten Spieler nicht spielberechtigt waren.
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