BVT-Prozess

Beamter: „Kann nicht jede Weisung hinterfragen“

Politik
18.04.2023 12:55

Der Amtsmissbrauchsprozess gegen ehemalige Spitzenbeamte des inzwischen aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) geht weiter. Ihnen wird vorgeworfen, 2015 einen syrischen General und möglichen Kriegsverbrecher nach Österreich gebracht sowie ihm hier Asyl verschafft zu haben sollen.

Schuld haben die Angeklagten bisher nicht eingestanden. „Das ist ein Blödsinn, was in der Anklage steht“, meinte ein Chefinspektor am Dienstag vor Gericht. Der Beamte setzte eine Kooperationsvereinbarung um, die das BVT mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad geschlossen hatte. Demnach sollte der General, der in Raqqa ein Gefängnis geleitet hatte und von Folterungen von Gegnerinnen und Gegnern des syrischen Regimes zumindest gewusst haben soll, nach Österreich gebracht werden. Zuvor hatte er in Frankreich um Asyl angesucht, dort soll er nicht mehr sicher gewesen sein.

Nur im Auftrag des Vorgesetzten gehandelt
Das sei ihm „absolut plausibel“ erschienen, sagte der ehemalige Chefinspektor am Dienstag in Wien. Er habe nur im Auftrag seines Vorgesetzten gehandelt. „Wenn ich als Schreibkraft des Abteilungsleiters missbraucht werde, dann ist das so. Das hinterfragt man nicht. Weisung ist Weisung“, sagte der Beamte. Man könne auch nicht „anfangen, jede Weisung zu hinterfragen.“ Er habe die fremdenrechtlichen Bestimmungen nicht im Detail gekannt, sondern sich nur an Vorgaben gehalten. Der Abteilungsleiter ist ebenfalls angeklagt, aber derzeit krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähig.

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Wenn ich als Schreibkraft des Abteilungsleiters missbraucht werde, dann ist das so.

Angeklagter Chefinspektor vor Gericht

Durch das Einhalten der Kooperationsvereinbarung mit Mossad, habe es einen Nutzen für Österreich gegeben, sagte der Beamte weiter. So seien etwa relevante Informationen über die Lage in Syrien und nach Europa geflüchtete Syrerinnen und Syrer bekannt und auch verschriftlicht worden. Der BVT-Beamte übernahm im Sommer 2015 den General in Salzburg, wohin er aus Frankreich gebracht worden war, chauffierte diesen nach Traiskirchen, war bei dessen fremdenpolizeilicher Erstbefragung dabei und besorgte ihm eine Unterkunft. Am 2. Dezember 2015 erhielt der Syrer Asyl.

Eingang zum Großen Schwurgerichtssaal (Bild: Georg Hochmuth/APA)
Eingang zum Großen Schwurgerichtssaal

General noch in Österreich
Anfang 2016 trat dann eine NGO - die Commission for International Justice and Accountability (CIJA) - mit Hinweisen auf mögliche Kriegsverbrechen des Generals an das Justizministerium heran. Laut dem Angeklagten hätte sie aber keinen „einzigen Beweis“ geliefert. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den General wegen Beteiligung an Körperverletzungen und Folter in Syrien, wobei sich die Erhebungen auf 2013 beziehen. Zudem wurde ein Asyl-Aberkennungsverfahren durchgeführt. Der Mann hält sich jedoch weiter in Österreich auf, da er aus menschenrechtlichen Gründen derzeit nicht nach Syrien abgeschoben werden kann, ohne mit einer Gefahr für sein Leben rechnen zu müssen.

Ein weiterer ähnlicher Fall ging übrigens ohne positiven Asylbescheid aus. In Oberösterreich war ein Asylwerber, der ebenfalls in Raqqa als hochrangiger Mitarbeiter des syrischen Geheimdiensts tätig war. Dieser beschrieb den General, um den es in dem Prozess geht, laut dem Beamten als „zu freundlich zu den Leuten.“

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