Nächste Woche findet der Prozess um das mutmaßlich in Ternberg erwürgte Callgirl (23) statt. Vor Gericht aussagen werden auch fünf Fachleute, unter anderem ein Zahnarzt und eine Psychiaterin.
In der U-Haft beging Alexander M. im Dezember seinen 35. Geburtstag. Kommende Woche entscheidet sich am Landesgericht Steyr, wie oft er hinter Gittern noch feiern wird. Denn ihm wird bekanntlich vorgeworfen, am 24. September in Ternberg eine rumänische Geheimprostituierte zu Tode geschlagen und gewürgt zu haben. Anamaria D. (23) erstickte an Erbrochenem. Außerdem habe Alexander M. den Leichnam noch gebissen und auch geschändet.
Fünf Fachleute sagen aus
In dem für zwei Tage anberaumten Prozess kommen neben dem Angeklagten, der beim Vorfall 26 Halbe Bier intus gehabt haben will, auch noch fünf Fachleute zu Wort: ein Zahnarzt, ein Gerichtsmediziner, ein Molekularbiologe, eine Psychiaterin und ein Toxikologe.
Mord oder Totschlag?
Bekanntlich soll Alexander M. bei der Tat zurechnungsfähig gewesen sein. Daher die Anklage wegen Mordes. Darauf stehen bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haft. Sein Anwalt will die Mordverurteilung verhindern. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags wäre die Höchststrafe für den unbescholtenen Angeklagten, für den vor dem Spruch die Unschuldsvermutung gilt, zehn Jahre Haft.
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