2 Teenager angeklagt

Wienerin in Hochzeitsnacht missbraucht? Freispruch

Gericht
18.04.2023 16:45

Ein höchst ungewöhnlicher Exzess mit einer Frischvermählten in deren Hochzeitsnacht brachte zwei junge Männer (zum Tatzeitpunkt 17 und 18) im Wiener Landesgericht vor die Richterin. Laut Anklage sollen sie die Künstlerin in wehrlosem Zustand in ihrem Atelier sexuell missbraucht haben. Am Dienstag der Paukenschlag: Freispruch für beide Angeklagte.  

Skurril, bizarr, widersprüchlich - Wörter, die im fortgesetzten Prozess um sexuellen Missbrauch einer Braut in ihrer Hochzeitsnacht in Saal 306 im Wiener Landesgericht am Dienstag öfter fallen.

Der Bräutigam war nicht in Feierlaune
Wie die „Krone“ berichtete, lud eine Wienerin im Februar 2022 am Abend nach der standesamtlichen Trauung, den sie ohne Gatte verbrachte, spontan zwei junge Männer (17, 18) in ihr Atelier ein. „Es wurde Musik gehört, getrunken und getanzt“, führt der Anwalt des Zweitangeklagten, Constantin-Adrian Nitu, aus. Schließlich kam es zu Geschlechtsverkehr zwischen seinem Mandanten und der Frischvermählten. Beim ebenfalls angetrunkenen Erstangeklagten blieb es wegen Erektionsproblemen beim Versuch.

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Nie im Leben hätte ich freiwillig mit den Tätern Sex haben wollen, wenn ich bei Sinnen gewesen wäre.

Der Staatsanwalt zitiert aus der Vernehmung des Opfers.

Schaltete eine Tablette die Frau aus?
„Nie im Leben hätte ich freiwillig mit den Tätern Sex haben wollen“, zitiert der Staatsanwalt aus der kontradiktorischen Vernehmung des Opfers und ortet sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person. Auch weil einer der beiden Angeklagten der Frau eine Droge in Tablettenform gab, die ihre Berauschung verstärkt haben und sie völlig handlungsunfähig gemacht haben soll. 

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Erinnerungsverlust ist nicht gleich Ohnmacht. Mein Mandant ging davon aus, dass es einvernehmlich ist.

Der Anwalt des Zweitangeklagten.

Angeklagter spricht von einvernehmlichen Sex
„Erinnerungsverlust ist nicht gleich Ohnmacht“, argumentiert der Verteidiger und spricht, wie der junge Angeklagte, von einvernehmlichen sexuellen Handlungen. 

Staatsanwalt kündigt Berufung an
Das Schöffengericht urteilt nach 30-minütiger Beratung: Freispruch für die Teenager. „Es gibt verschiedene Varianten. Der Ablauf des Abends lässt sich nicht mehr feststellen“, so die Richterin. Auch von den Vorwürfen des Diebstahls und der Sachbeschädigung wird das Duo freigesprochen. Der Staatsanwalt kündigt Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Nicht rechtskräftig.

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