Die Bildungskarenz erfreut sich seit Jahren immer größerer Beliebtheit. Weniger bekannt ist die Möglichkeit der Bildungsteilzeit. Arbeiterkammer-Bildungsexpertin Katrin Hochstrasser erklärt, wie das Modell funktioniert und um wie viel die Arbeitszeit zugunsten der Weiterbildung reduziert werden kann.
Im Rahmen der Bildungsteilzeit besteht die Möglichkeit zur Absolvierung einer Ausbildung, die Arbeitszeit zu reduzieren. Beschäftigte können mindestens 25 Prozent, maximal 50 Prozent ihrer Arbeitszeit reduzieren. Sie müssen aber mindestens zehn Stunden pro Woche arbeiten. Darunter zu reduzieren ist nicht möglich.
Voraussetzungen, um in Bildungsteilzeit gehen zu können, sind eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit. Zudem brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Einverständnis (schriftlich) der Firmenleitung: über die Dauer der Bildungsteilzeit, wann sie beginnt und wann sie endet.
Wie lange kann ich Bildungsteilzeit gehen?
Für jede Arbeitsstunde, die Beschäftigte weniger arbeiten, zahlt das Arbeitsmarktservice (AMS) 0,86 Euro „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag. Die Bildungsteilzeit ist für berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden (inkl. Lern- und Übungszeiten) gedacht. Die Dauer beträgt mindestens vier Monate, maximal 24 Monate in einem Zeitraum von vier Jahren. Bei einem Studium sind vier ECTS-Punkte pro Semester nachzuweisen.
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer. Experten der steirischen Arbeiterkammer geben wöchentlich in der „Krone“ nützliche Tipps zu allen möglichen Fragen, die Steirer im Alltag beschäftigen: von Arbeit über Wohnen bis zu Freizeit und Urlaub.
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