Es sind drei richtungsweisende Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtshofs OÖ: Eltern müssen die Strafen zahlen, wenn ihre Kinder grundlos bzw. illegal dem Schulunterricht fernbleiben. Denn in Oberösterreich schwänzen Dutzende Kinder die Schule - und dürfen auch wegen verpatzter oder verpasster Prüfungen nicht mehr zu Hause unterrichtet werden.
Es ist eine kleine Lawine, die gerade über das Landesverwaltungsgericht OÖ rollt. Denn jene drei Eltern - es wurden immer Mutter und Vater separat gestraft - aus Ried im Innkreis und Steyr-Land, die gegen die Strafen der Bezirksbehörden berufen haben, sind nur die Spitze des Eisbergs.
Kinder MÜSSEN jetzt in die Schule gehen
Die Eltern wurden zu 110 bzw. 330 Euro Strafe verdonnert, weil sie die Kinder nicht in die Schule schickten, obwohl die Sprösslinge zum Schulbesuch verpflichtet wären. Das trifft vor allem dann zu, wenn die Kinder etwa im Vorjahr - wegen Corona bzw. der entsprechenden Maßnahmen - zu Hause unterrichtet wurden, aber die Externistenprüfung nicht schafften oder gar nicht erst antraten. Dann ist ein weiteres Jahr im häuslichen Unterricht nicht mehr erlaubt. Kommen die Kinder nicht zurück in die Schule, muss die Bezirksbehörde einschreiten und auch strafen, wenn von den Eltern keine Einsicht kommt.
„Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die betroffenen Erziehungsberechtigten Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht und führten darin Themen insbesondere betreffend das Kindeswohl und Prüfungssituationen ins Treffen. Weiters gaben sie an, eigene Entscheidungen über die Bildung der Schulkinder treffen zu wollen“, berichtet das Landesverwaltungsgericht OÖ von den Argumenten der Eltern und man kam zur Erkenntnis, dass „die Beschwerden als unbegründet abzuweisen waren“.
Aus drei Fällen könnten rasch mehrere werden
Übersetzt: Die Eltern müssen die Strafen zahlen. Und falls das Schwänzen weitergeht, dann wird wieder gestraft. „Die drei aktuellen Entscheidungen sind richtungsweisend, da sie Präzedenzentscheidungen darstellen, nach denen sich auch die Judikatur in Zukunft richtet“, heißt es vom Gericht, mit dem Nachsatz: „Natürlich steht den Parteien der Weg zum Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof offen.“ Und den werden die Eltern vermutlich auch einschlagen.
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