Höllenfahrt

Schlepper floh mit Tempo 200: 17 Monate Haft

Burgenland
19.04.2023 15:13

Mit sechs Illegalen im Auto raste ein Moldawier in Neckenmarkt vor Polizei und Bundesheer davon. Jetzt stand er in Eisenstadt deshalb vor Gericht.

Seinen Job in Moldawien hatte Ion A. verloren. Nachdem der junge Mann angeblich ein Angebot erhielt, „am Bau in Ungarn“ zu arbeiten, reiste er nach Budapest. So schilderte es der Angeklagte am Mittwoch vor dem Landesgericht Eisenstadt.

Doch aus dem Baustellenjob wurde nichts und um Geld für die Rückreise nach Moldawien zu verdienen, wollte A. eine Schlepperfahrt machen: „Ich erhielt eine WhatsApp mit dem Standort des Autos. Der Schlüssel lag auf dem Hinterreifen, der Wagen war vollgetankt.“ Dann die nächste Nachricht mit den Koordinaten der aufzunehmenden Illegalen – Tschetschenen, Syrer und Marokkaner. Vier von ihnen setzte der Menschenschmuggler auf die Rückbank, einen auf den Beifahrersitz und den letzten Migranten quetschte A. in den Kofferraum. Dann machte sich der 22-Jährige von Ungarn auf Richtung Burgenland.

Hier in Neckenmarkt widersetzte sich der Moldawier der Anhaltung. (Bild: Huber Patrick)
Hier in Neckenmarkt widersetzte sich der Moldawier der Anhaltung.

Bei Neckenmarkt – wie berichtet der neue Schlepperhotspot – überquerte der Moldawier mit dem schrottreifen 7er-BMW die Grenze nach Österreich. Doch dort lagen schon Soldaten und Polizisten auf der Lauer. Als die Ordnungshüter ihn stoppen wollen, trat Ion A. aufs Gas, raste mit Tempo 200 davon. Ein Wunder, dass kein Unfall geschah! Als er seine Verfolger kurzfristig abgehängt hatte, ließ er die Illegalen aussteigen und versuchte dann zu fliehen. Dabei entdeckten Polizisten den Kriminellen: Festnahme! Beim Prozess sprach A. davon, dass er Geldsorgen hatte und wie leid ihm die ganze Angelegenheit tue. Verständlich, denn dem Kriminellen drohten bis zu zehn Jahre Haft. Nach kurzer Beratung wurde er wegen Schlepperei und der Gefährdung der Gesundheit seiner „Passagiere“ zu 17 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm A. das Urteil an.

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