Eine Frau (50) wurde vom Vorwurf der Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung mangels Beweise im Landesgericht Feldkirch freigesprochen.
Es ist die zweite Verhandlung in der Causa. Der Grund: die 50-Jährige spricht und versteht zwar recht gut Englisch, doch der Herr Rat ist nicht befugt, die Verhandlung in dieser Sprache zu führen. Und Kito, ein Dialekt aus ihrer Heimat Sierra Leone, spricht der Richter auch nicht. Ein Dolmetscher musste also gefunden werden.
Einen Monat später schließlich ist die zweite Verhandlung. Der Vorwurf der öffentlichen Anklägerin: Anfang Dezember soll die 50-jährige Produktionsmitarbeiterin mit ihrem 65-jährigen Mann wieder mal eine Auseinandersetzung gehabt haben. Dabei soll sie ihn so fest am Unterarm gepackt und gehalten haben, dass dieser ein Hämatom erlitt. Zwei Tage später soll sie ihm in die Hand gebissen und den Wohnungsschlüssel in die Hand gebohrt haben, als dieser versuchte, ihr das Handy wegzunehmen. Zur Strafe soll sie sich mit ihm über mehrere Stunden in der Wohnung eingeschlossen haben. Der Mann erstattete daraufhin Anzeige.
Keine verwertbaren Beweismittel
Entgegen des Polizeiprotokolls, wonach die Frau angeblich in englischer Sprache die Taten eingeräumt hatte, bestreitet sie dies bei Gericht. „Man muss da sehr aufpassen. Denn das Wort Nein, im Englischen gibt es auch im Kito Dialekt, bedeutet aber das Gegenteil“, so der Dolmetscher. Offenbar ein Sprachproblem zwischen Polizist und Angeklagter. Nachdem der Noch-Gatte der 50-Jährigen seine Aussage verweigert, relativiert sich der Sachverhalt. Es bleiben keine verwertbaren Beweismittel, die einen Schuldspruch rechtfertigen würden. Die Beschuldigte wird rechtskräftig freigesprochen.
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